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MitgliederversammlungDigitale Mitgliederversammlungen: Gesetzesinitiative läuft
| Der Freistaat Bayern hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der zum Ziel hat, digitale Mitgliederversammlungen über die pandemische Situation hinaus zu ermöglichen. Der Bundesrat hat das „Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“ am Freitag, den 20.05.2022 unter TOP 5 beraten und in die Ausschüsse verwiesen. |
Hintergrund | Derzeit können Mitgliederversammlungen nur dann virtuell stattfinden, wenn die Satzung dies ausdrücklich vorsieht oder alle Mitglieder ausdrücklich zustimmen. Die pandemiebedingte Sonderregelung, die es Vereinen auch ohne entsprechende Satzungsregelung erlaubt, Mitgliederversammlungen virtuell durchzuführen, läuft am 31.08.2022 aus. Angesichts der voranschreitenden Digitalisierung sei die Regelung des § 5 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3a COVMG aber auch über die pandemische Situation hinaus sinnvoll, betont die Initiative aus Bayern. VB bleibt für Sie am Ball.
AUSGABE: VB 6/2022, S. 2 · ID: 48316791