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Vermögensverwaltung EU-Kommission moniert Steuerbefreiung für Vermögenserträge
| Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, die Vorschriften zur Besteuerung von Dividenden und Zinsen zu ändern, die an gemeinnützige Organisationen ausgeschüttet werden. So steht es in einem Presseartikel der EU-Kommission/Vertretung in Deutschland vom 06.04.2022. |
Hintergrund | Dividenden- und Zinsausschüttungen an gemeinnützige Organisationen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Deutschland haben, sind nach deutschem Steuerrecht von der Quellensteuer befreit oder die einbehaltene Quellensteuer wird erstattet. Dividenden- oder Zinszahlungen an vergleichbare gemeinnützige Einrichtungen, die ihren Sitz in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder einem Drittland haben, werden dagegen mit einem Steuersatz von 25 Prozent besteuert, soweit in Doppelbesteuerungsabkommen kein ermäßigter Satz vorgesehen ist. Nach Auffassung der EU-Kommission liegt darin eine unzulässige Beschränkung des freien Kapitalverkehrs.
Wichtig | Es ist nicht zu erwarten, dass der deutsche Gesetzgeber die Steuerbefreiung für Vermögenserträge gemeinnütziger Körperschaften ändert. Es wird also eine Ausweitung der Steuerbegünstigung auf vergleichbare Einrichtungen in EU- oder EWR-Mitgliedstaaten erfolgen.
- Die Presseverlautbarungen der EU-Kommission finden Sie auf www.iww.de/s6348.
AUSGABE: VB 5/2022, S. 1 · ID: 48236430