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RechnungslegungDATEV entwickelt neuen Kontenrahmen zur Gemeinnützigkeit
| Die DATEV beginnt aktuell mit der Pilotierungsphase für ein neues „Branchenpaket Vereine, Stiftungen, gGmbHs“ (SKR42). Das neue Branchenpaket SKR42 soll mittelfristig den bisherigen SKR49 ablösen. |
Der neue Kontenrahmen erlaubt das Konzept der Kontenzweck-Zuordnungen, das im SKR49 aufgrund der Komplexität und der aktuellen Gliederung nicht genutzt werden kann. Der Kontenzweck (Eigenschaften eines Kontos) soll künftig Grundlage für die Auswertungen sein. Er definiert, für welche Rechtsform, Gewinnermittlungsart, Bilanzart und Rechnungslegungszweck ein Konto gesetzlich zulässig ist. Die bisher genutzten Auswertungs-Schemata (z. B. Zuordnungstabellen, BWA-Schema) entfallen dabei. Das neue Branchenpaket SKR42 mit fünfstelliger Sachkontennummernlänge basiert auf dem SKR04. Er wird um einige Konten ergänzt, die steuerbegünstigte Körperschaften brauchen. Im SKR49 erfolgte die für steuerbegünstigte Körperschaften erforderliche Untergliederung nach steuerlichen Bereichen über die Kontenklassen. Im neuen Branchenpaket SKR42 erfolgt die Trennung durch die Erfassung der Sphäre im Feld KOST1 des Buchungssatzes.
- Quelle: DATEV-Service-Information vom 08.12.2021 auf vb.iww.de → Abruf-Nr. 227201.
AUSGABE: VB 2/2022, S. 1 · ID: 47957364