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Fiktive AbrechnungBei der fiktiven Abrechnung kann auf eine andere Werkstatt der Marke verwiesen werden

Abo-Inhalt09.04.20255051 Min. Lesedauer

| Ein Versicherer möchte bei der fiktiven Abrechnung auch die prima facie verweisungsresistenten Fahrzeuge im Alter von unter drei Jahren sowie die trotz höheren Altes scheckheftgepflegten runterrechnen. Da verweist er den Geschädigten nicht auf einen Karosserie- und Lackbetrieb, sondern auf eine andere Werkstatt der Marke. Im Grundsatz ist das möglich. |

1. Analyse der BGH-Rechtsprechung

Schaut man in die „VW-Entscheidung“, ist stets von der Unzumutbarkeit der Verweisung auf eine „technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt“ die Rede (z. B. BGH 20.10.09, VI ZR 53/09, Abruf-Nr. 133712, Leitsatz c). Wer nun meint, da stehe doch „der“ markengebundenen Fachwerkstatt, nicht aber „einer“, der muss weiterlesen. Im Volltext heißt es: „… alternative Reparaturmöglichkeit außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt …“.

2. Die eindeutigen Motive des BGH

Vor allem zeigen die Motive für die Gruppen „jünger als drei Jahre“ und „älter, aber scheckheftgepflegt“ klar auf, worum es dem BGH geht. Zu den jungen Fahrzeugen heißt es dort als Begründung der Unzumutbarkeit der Verweisung: „Dies gilt vor allem bei Fahrzeugen bis zum Alter von drei Jahren. Denn bei neuen bzw. neuwertigen Kraftfahrzeugen muss sich der Geschädigte im Rahmen der Schadensabrechnung grundsätzlich nicht auf Reparaturmöglichkeiten verweisen lassen, die ihm bei einer späteren Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten, einer Herstellergarantie und/oder von Kulanzleistungen Schwierigkeiten bereiten könnten.“ Der Schutzweck ist also die Erhaltung reibungslos durchzusetzender Garantie- und Gewährleistungsansprüchen und der Kulanzhoffnungen.

Zur anderen Gruppe heißt es: „Bei Kraftfahrzeugen, die älter sind als drei Jahre, kann es für den Geschädigten ebenfalls unzumutbar sein, sich im Rahmen der Schadensabrechnung auf eine alternative Reparaturmöglichkeit außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Denn auch bei älteren Fahrzeugen kann … die Frage Bedeutung haben, wo das Fahrzeug regelmäßig gewartet, „scheckheftgepflegt“ oder ggf. nach einem Unfall repariert worden ist.“ Der Schutzzweck ist hier also die Erhaltung des „scheckheftgepflegt“-Status.

3. Das Ergebnis ist offensichtlich

Und nun liegt das Ergebnis auf der Hand: Der Garantie und der Gewährleistung, den Kulanzerwägungen des Herstellers und auch dem Prädikat „scheckheftgepflegt“ ist es völlig gleichgültig, ob der Stempel der Markenwerkstatt der teure oder der preisgünstigere ist. Allerdings sind Sonderpreise für den Versicherer oder erfundene Preise tabu, und die sind oft der Grund für den Preisunterschied.

AUSGABE: VA 5/2025, S. 79 · ID: 50377629

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