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GutachterkostenSchadenerweiterung und Gutachtenhonorar: Wie ist der Mehraufwand abzurechnen?
| Auch der sorgfältigste Gutachter ist kein Hellseher. Und deshalb kommt es vor, dass der Schaden bei der ersten Besichtigung nicht vollständig erfasst wird, weil Schadenanteile verborgen sind und erst sichtbar werden, wenn das Fahrzeug teildemontiert ist. Nun muss der Gutachter noch mal ran. Ein UE-Leser fragt, wie er den Mehraufwand abrechnen kann. |
Frage: Durch unser SV-Büro wurde ein Gutachten erstellt. Im Zuge der Reparaturarbeiten haben sich Schadenserweiterungen ergeben, weitere Reparaturarbeiten waren erforderlich. Hier wurde ein Nachtrag zum Gutachten erstellt und auch in Rechnung gestellt. Der (gegnerische) Versicherer argumentiert nun, dass mit dem Erst-Gutachten alle Kosten beglichen wurden. Aber wir hatten doch erheblichen Mehraufwand. Was nun?
Antwort: Im Unterschied zu sonstigen Stellungnahmen wegen unsinniger Einwendungen des Versicherers hat UE zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage zum Mehraufwand keine Rechtsprechung zur Hand. Daher folgt eine Überlegung zur Rechtslage:
Die Rechnungshöhe, wenn der Schadensumfang sofort offensichtlich war
Was der Versicherer jedenfalls erstatten muss, ist die Differenz zwischen der ersten Rechnung, wie sie ist, und dem Betrag, der herausgekommen wäre, wenn die Erweiterung schon im ersten Gutachten enthalten gewesen wäre.
Rosinenpicken ist hier nach Auffassung von UE nicht möglich
Wenn der Gutachter sich entschieden hat, nicht nach Zeitaufwand abzurechnen, sondern nach Schadenhöhe, spricht vieles dafür, dass er bei einer solchen Schadenerweiterung nun nicht sein eigenes Abrechnungssystem aussetzen kann, weil er nun auf „Aufwand“ umschwenken möchte.
Denn die Abrechnung nach Schadenhöhe ist nun einmal eine aufwandsunabhängige Pauschalierung. Bei Pauschalierungen kommt es nicht darauf an, wie hoch der Aufwand ist. Um den Nachweis des Aufwands und den Streit darüber zu vermeiden, wird ja pauschaliert.
Mal gewinnt man, mal verliert man. Das ist der Effekt der Pauschale
Diese Antwort wird manchem Gutachter nicht schmecken: „Ja, aber ich hatte doch jetzt viel mehr Aufwand. Den muss ich doch bezahlt bekommen.“
Die Antwort von UE: Beim Pauschalieren kommt es (das ist der Sinn des Pauschalierens) auf den Aufwand nicht an. Manchmal ist der Aufwand niedrig –und das Honorar wegen markentypisch hoher Preise sehr erfreulich. Manchmal reduziert sich die Freude, weil der Aufwand höher ist. Im Schnitt stimmt es.
AUSGABE: UE 10/2024, S. 10 · ID: 50143873