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AbschleppkostenAG Schwandorf: Kein maßgeschneiderter Abschlepp-Lkw nötig
| Die bei Abschleppvorgängen eingesetzten Abschleppfahrzeuge werden je nach Größe mit unterschiedlichen Stundensätzen abgerechnet. Das ist völlig üblich, wie sich auch aus der Preis- und Strukturumfrage des Verbandes Bergen und Abschleppen PuS 2022 ergibt. Immer wieder kommt der Einwand des Versicherers: Für das abzuschleppende Objekt hätte ein kleinerer Lkw genügt. Das AG Schwandorf hat diesen Einwand zurückgewiesen. |
Der Versicherer musste die vollen Abschleppkosten an den Geschädigten erstatten, weil dieser keinen Einfluss darauf hatte, welcher Unternehmer mit welchem Fahrzeug anrückte. Im Regresswege verlangte der Versicherer nun einen Teil der Kosten vom Abschleppunternehmer zurück. Doch das AG Schwandorf sah ganz klar:
- Von einem Abschleppunternehmen kann nicht erwartet werden, dass er mehrere Abschleppfahrzeuge in jeder Größe und Art besitzt, damit bei den meist eilbedürftigen Abschleppvorgängen immer ein maßgeschneidertes Abschleppfahrzeug zur Verfügung steht. Die vorhandene Nutzlast des Abschleppfahrzeugs und die tatsächlich benötigte Nutzlast kann hierfür unter obigem Gesichtspunkt nicht als Maßstab herangezogen werden.
- Die PuS 2022 ist eine brauchbare Schätzhilfe für das Gericht.
- Durchschnittswerte sind unter dem Gesichtspunkt der Üblichkeit nicht die Obergrenze dessen, was berechnet werden darf. Alles, was in der von der PuS 2022 genannten Bandbreite liegt, überschreitet die Üblichkeit nicht.
(AG Schwandorf, Urteil vom 29.08.2024, Az. 2 C 88/24, Abruf-Nr. 243815, eingesandt von Rechtsanwältin Andrea Sterl, Schwandorf).
- Anwaltstextbaustein RA007 „Abschleppkosten Klagebegründung“ um aktuelle Rechtslage zum „Hakenrisiko“ und auch an anderen Stellen aktualisiert → Abruf-Nr. 45765585
- Beitrag „AG Görlitz: Regress des Versicherers gegen Abschlepper gescheitert“, UE 8/2024, Seite 4 → Abruf-Nr. 50103155
- Beitrag „‚Abschleppwagen zu groß und zu teuer‘-Einwand zieht nicht“, UE 8/2023, Seite 6 → Abruf-Nr. 49605663
AUSGABE: UE 10/2024, S. 2 · ID: 50166065