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AbschleppkostenNicht erkennbarer Totalschaden: Abschleppen zur Heimatwerkstatt
| Ist es für den Geschädigten nicht offensichtlich, dass ein Totalschaden vorliegt, darf er das verunfallte Fahrzeug von der Unfallstelle zur Heimatwerkstatt schleppen lassen. Das hat das AG Sonthofen entschieden. |
Im konkreten Fall stellte sich im Nachhinein heraus, dass ein Totalschaden vorlag. Das konnte der Geschädigte aber nicht selbst erkennen, weil das Schadenbild gar nicht so krass war. Zwischen Unfallort und Heimatort lagen nur 20 km (AG Sonthofen, Urteil vom 06.08.2024, Az. 3 C 96/24, Abruf-Nr. 243811, eingesandt von Rechtsanwalt Thomas Metzler, Immenstadt).
Praxistipp | Zu Ende gedacht gilt: Erst recht bei großer Entfernung kann zur Heimatwerkstatt geschleppt werden. Denn je größer die Entfernung, desto aufwendiger wird es, das Fahrzeug nach der (gedachten) Reparatur am Unfallort nach Hause zurückzuholen. Wenn das also der Allgäu-Urlauber aus dem Ruhrgebiet gewesen wäre, hätte er für die Rückholung zwei Tage aufwenden müssen, was ohne Übernachtung nicht möglich gewesen wäre. Und für eine Nachbesserung hätte er wieder ins Allgäu zurück gemusst. |
AUSGABE: UE 10/2024, S. 1 · ID: 50166001