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Umsatzsteuer Anordnung von Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Neuer Vordruck
| Das BMF hat am 22.07.2025 das überarbeitete Vordruckmuster USt 7 A für die Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung bekanntgegeben. |
Hintergrund | Umsatzsteuer-Sonderprüfungen finden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung statt. Auch auf gemeinnützige Organisationen kommen Umsatzsteuer-Sonderprüfungen zu. Unsicherheiten und Klärungsbedarf gibt es immer wieder etwa bei der Frage, inwieweit Leistungen steuerfrei nach § 14 UStG sein können oder welcher Steuersatz anwendbar ist. Basierend auf § 193 AO erhält eine gemeinnützige Organisation vor der Sonderprüfung eine Prüfungsanordnung auf dem Vordruck mit Informationen zum Prüfungszeitraum, zu den Inhalten und zu den Sachverhalten (BMF, Schreiben vom 22.07.2025, Az. III C 5 – S 7420-a/00005/001/070, Abruf-Nr. 249380).
AUSGABE: SB 9/2025, S. 161 · ID: 50502634