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SBStiftungsBrief

HybridstiftungGibt es bei der Hybridstiftung ein bestimmtes Mindestkapital?

Abo-Inhalt03.05.20234159 Min. Lesedauer

| Ein SB-Leser fragt: Wird bei der Hybridstiftung, die ja eine Mischform aus der Ewigkeits- und Verbrauchsstiftung ist, nach der Stiftungsrechtsreform ein bestimmtes Mindestkapital in Bezug auf das Grundstockvermögen, ähnlich wie bei einer Ewigkeitsstiftung, verlangt? |

Antwort | Gesetzlich ist für die Hybridstiftung – wie auch für die klassische Ewigkeitsstiftung – im neuen Stiftungsrecht kein Mindestkapital bestimmt. Die Stiftung muss aber mit dem ihr gewidmeten Vermögen dauerhaft und nachhaltig ihren Zweck erfüllen können. Faktisch muss deswegen auch bei der Hybridstiftung ein Vermögen dauerhaft vorhanden sein, mit dem hinreichende Erträge zum Einsatz für den Stiftungszweck erzielt werden können. Bei der Hybridstiftung kommt hinzu, dass außerdem verbrauchbares Vermögen zum (vorübergehenden) Einsatz für den Stiftungszweck vorhanden ist. Das darf in die allgemeine Wertung über die dauerhafte Lebensfähigkeit der Stiftung natürlich einfließen. Ein Patentrezept gibt es jedoch nicht: Welches Kapital ausreicht, hängt wie immer von der konkreten Stiftung, ihrer Vermögenszusammensetzung und den von ihr verfolgten Zwecken an.

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AUSGABE: SB 6/2023, S. 105 · ID: 49297369

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