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SBStiftungsBrief

VorstandTestamentsvollstrecker als Vorstand möglich?

Abo-Inhalt06.04.20234160 Min. Lesedauer

| Ein SB-Leser fragt: Kann der Testamentsvollstrecker, der ggf. die Stiftung von Todes wegen errichten muss, aufgrund der testamentarischen Verfügung auch alleiniger Vorstand sein? Rechtsanwältin Tina Bieniek beantwortet die Frage. |

Antwort | Ja, das ist möglich, wenn der Stifter das so vorgibt. Auch bei der Stiftung von Todes wegen kann der Stifter bestimmen, dass nach seinem Tod mit seinem Vermögen eine Stiftung errichtet wird, der Testamentsvollstrecker sich um die Errichtung kümmern soll und er dann auch erster Vorstand wird.

AUSGABE: SB 5/2023, S. 86 · ID: 49297533

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