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HeilmittelverordnungMLD: Physioverbände raten zur Vorsicht bei Rezept ohne Zeitangabe

04.10.20242870 Min. Lesedauer

| Seit dem 01.10.2024 dürfen Verordnungen manueller Lymphdrainage (MLD) auch ohne Zeitangabe ausgestellt werden. In diesem Fall, entscheidet der Therapeut nach eigenem Ermessen (PP 05/2024, Seite 2, Abruf-Nr. 50005278). Die maßgeblichen Physiotherapieverbände – der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (PHYSIO-DEUTSCHLAND), der Verband Physikalische Therapie (VPT) und der VDB-Physiotherapieverband – raten dennoch zur Vorsicht bei MLD-Verordnungen ohne Zeitangabe und empfehlen Leistungserbringern, die Zeitangabe im Zweifel vom Arzt ergänzen zu lassen. |

Da sich die Physioverbände mit dem GKV-Spitzenverband nicht über alle Umsetzungsfragen der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) einigen konnten, sind einzelne Fragen noch offen. In diesen Fällen sollten Physiotherapeuten mit dem Arzt Rücksprache halten:

  • bei den sog. Ausnahmefällen mit MLD-45 (§ 18 Abs. 2 Nr. 7 b cc HMR) im Stadium I zur Behandlung von zwei Körperteilen (beide Arme bzw. beide Beine oder ein Arm und ein Bein oder eine Extremität und Kopf/Hals oder Rumpf)
  • bei besonderem Versorgungsbedarf (BVB). Hier ist noch unklar, wie der Arzt das benötigte Stadium in Form des ICD-10-Codes angeben kann.

AUSGABE: PP 11/2024, S. 1 · ID: 50192284

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