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UnfallversicherungUnfall beim Abholen von Arbeitsschlüsseln aus Privatwohnung kann ein Wegeunfall sein

30.09.20242762 Min. Lesedauer

| Wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte, kann ein Wegeunfall vorliegen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 26.09.2024, Az. B 2 U 15/22 R). |

Die Klägerin verunglückte nach einem privaten Wochenendausflug mit ihrem Pkw auf dem Weg zu ihrer Privatwohnung, wo sie Arbeitsschüssel und -unterlagen verwahrte. Die Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen waren der Auffassung, es liege kein Wegeunfall vor. Das sah das BSG anders: Der Weg zur Privatwohnung zwecks Aufnahme von Arbeitsschlüsseln und -unterlagen könne versichert sein, wenn sie ihn in Umsetzung einer Weisung ihres Arbeitgebers zurückgelegt hat. Gleiches gelte, wenn sie mit den Arbeitsschlüsseln und -unterlagen in ihrer Wohnung verwahrtes Arbeitsgerät holen wollte, das für die Aufnahme oder Verrichtung ihrer Arbeit unentbehrlich war. Das BSG verwies den Fall zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurück.

AUSGABE: PP 11/2024, S. 2 · ID: 50187308

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