Mai 2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Mai 2024 abgeschlossen.
SteuernBetriebsprüfung, obwohl Betriebsinhaber verstorben ist?!
22.04.202446 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Auch fehlende Auskünfte oder Unterlagen sind kein Hinderungsgrund
| Eine Betriebsprüfung darf auch dann durchgeführt werden, wenn der Betriebsinhaber verstorben ist und der Betrieb von den Erben nicht weitergeführt wird (Finanzgericht [FG] Hessen, Urteil vom 10.05.2023, Az. 8 K 816/20). Die steuerlichen Pflichten gehen mit dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben über, was auch die Duldung der Betriebsprüfung einschließt. Mögliche Schwierigkeiten in Bezug auf fehlende Auskünfte oder Unterlagen sind nicht bei der Frage der Zulässigkeit der Prüfung zu berücksichtigen, sondern spielen im späteren Besteuerungsverfahren eine Rolle. |
AUSGABE: PP 5/2024, S. 3 · ID: 50007324
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion