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WerkvertragsrechtPlanungsmangel: Entschädigung für Nutzungsausfall rechtens?
| Bei Mängeln, die vom Planer verursacht wurden, stellt sich nicht selten die Frage, ob für den Zeitraum der Fertigstellung der Baumaßnahme bis zur Mangelbeseitigung ein anteiliger Schadenersatz als Nutzungsausfall gerechtfertigt ist. Das KG Berlin vertritt dazu eine planerfreundliche Meinung: Nutzungsausfall setzt voraus, dass eine Nutzung bis zur Mangelbeseitigung tatsächlich unzumutbar war. Dabei muss der Bauherr eine gewisse Toleranz zeigen, wie sie im täglichen Leben üblich ist. |
Im konkreten Fall ging es um mangelhaften sommerlichen Wärmeschutz in einem mehrgeschossigen Wohnhaus und die damit zusammenhängende Aufheizung der oberen Räume. Die Berliner Richter stellten klar: Selbst wenn man für große Bereiche des Hauses überhöhte Temperaturen im Sommer unterstelle und ein Anteil der Wohnfläche daher nicht nutzbar sei, könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Einschränkungen so groß waren, dass sie objektiv als Entzug der kompletten Nutzung anzusehen waren. Das gelte vor allem, wenn – wie hier – die Räume im Erdgeschoss und 1. OG noch genutzt werden konnten, weil dort die Temperaturen merklich niedriger waren als im 2. OG (Leichtbaukonstruktion) (KG Berlin, Urteil vom 21.10.2022 Az.7 U 1101/20, Abruf-Nr. 233261).
Wichtig | Im konkreten Fall wirkte es sich auch zu Ungunsten der Bauherren aus, dass „sie nicht vorgetragen haben, wenigstens temporär eine Ersatzwohnung beschafft zu haben.“
AUSGABE: PBP 2/2023, S. 1 · ID: 49016267