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WohnraummieteMietaufhebungsvertrag in der Wohnung: Kein Widerrufsrecht
| Ein in der Wohnung geschlossener Mietaufhebungsvertrag ist nicht widerruflich, wenn der Mieter darin nur zur Wohnungsrückgabe verpflichtet wird (LG Berlin II 19.2.25, 67 S 213/24, Abruf-Nr. 249810). |
Der Mietaufhebungsvertrag sah die Rückgabe der Mietsache vor sowie eine Zahlung des Vermieters von 15.000 EUR nach vollständiger Räumung. Die Mieterin erklärte nach Übergabe der Wohnung den Widerruf nach § 355 BGB und verlangte die Rückgabe; der Vertrag sei außerhalb von Geschäftsräumen zustande gekommen und enthalte keine Widerrufsbelehrung. Die Räumungsklage des Vermieters hatte Erfolg: Ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB bestand nicht. Der Aufhebungsvertrag begründe keine Zahlungspflicht nach § 312 Abs. 1 BGB, da er kein Verbrauchervertrag sei. Die Zahlung eines Betrags durch den Vermieter sei keine Gegenleistung für eine entgeltliche Leistung des Mieters, sondern Teil der einvernehmlichen Vertragsbeendigung.
AUSGABE: MK 9/2025, S. 159 · ID: 50515718