Wohnraummiete
Nachfrage zur Vertragsfortsetzung gibt keinen Klageanlass
Eine Bitte des Mieters um Fortsetzung des Mietverhältnisses vor Fälligkeit der Räumung und Herausgabe begründet keine Zweifel an seiner Erfüllungsbereitschaft. Auch Schweigen oder Untätigkeit reichen nicht für eine Klage aus (AG ...