FeedbackAbschluss-Umfrage

Steuerstundungsmodelle Verrechnungsbeschränkung auch für definitive Verluste

Abo-Inhalt05.05.20252 Min. Lesedauer

| Die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus Steuerstundungsmodellen (§ 15b EStG) ist auch bei definitiven Verlusten verfassungsgemäß (BFH 21.11.24, IV R 6/22, Abruf-Nr. 247049; BFH, PM Nr. 14/25 vom 13.3.25.) |

Sachverhalt

Ein Steuerpflichtiger hatte sich als Kommanditist an einer im Jahr 2005 gegründeten GmbH & Co. KG beteiligt, die ein Werk zur Herstellung von Biodiesel aus Raps errichtete und betrieb. Im Anlegerprospekt des geschlossenen Fonds wurden den Anlegern für die Anfangsjahre 2005 bis 2007 kumulierte steuerliche Verluste i. H. von ca. 4 Mio. EUR prognostiziert. Gewinne sollten ab 2008 anfallen. Bis 2020 sollten die Anleger einen Totalüberschuss von ca. 155 % erwirtschaften. Tatsächlich wurde jedoch 2009 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet und ihr Betrieb aufgegeben.
Das FA stufte die Gesellschaft als Steuerstundungsmodell ein und behandelte die Verluste der Kommanditisten als nur mit zukünftigen Gewinnen verrechenbar. Dieser Ansicht schlossen sich das FG Mecklenburg-Vorpommern und der BFH an.

Die Annahme eines Steuerstundungsmodells setzt nicht voraus, dass sich eine Investition im Einzelfall als betriebswirtschaftlich nicht oder wenig sinnvoll darstellt. Der Anwendung des § 15b EStG steht auch nicht entgegen, dass die im Streitjahr 2009 nicht ausgleichsfähigen Verluste aufgrund der Insolvenz und der Betriebsaufgabe nicht mehr mit späteren Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden können. Die Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung ist auch bei solchen definitiven Verlusten verfassungsgemäß.

Merke | Unter die Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung bei PersG fallen auch (individuelle) Sonderbetriebsausgaben des Gesellschafters, wie z. B. Verluste aus der Gewährung nachrangiger Gesellschafterdarlehen.

AUSGABE: MBP 5/2025, S. 74 · ID: 50378148

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte