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Lohnsteuer Kein Arbeitslohn: Schenkung von Anteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge

Abo-Inhalt05.03.20251 Min. Lesedauer

| Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus § 19 EStG (BFH 20.11.24, VI R 21/22, Abruf-Nr. 245926; BFH, PM Nr. 4/25 vom 16.1.25). |

Auch wenn die Anteilsübertragung mit dem Arbeitsverhältnis der Steuerpflichtigen im Streitfall im Zusammenhang stand, war sie durch dieses nicht (maßgeblich) veranlasst. Denn entscheidendes Motiv für die Übertragung war erkennbar die Regelung der Unternehmensnachfolge.

Beachten Sie | Als maßgebliche Indizien gegen Arbeitslohn sah der BFH auch folgende Aspekte an:

  • Die Anteilsübertragung war nicht an den Fortbestand der Arbeitsverhältnisse geknüpft.
  • Der vom FA angenommene Vorteil fiel im Vergleich zu den Bruttoarbeitslöhnen der Beschenkten deutlich aus dem Rahmen.

AUSGABE: MBP 3/2025, S. 38 · ID: 50331691

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