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Gesetzesvorhaben Ab 2025: Entgeltbescheinigung wird um Kennziffern zu kinderabhängigen Beitragssätzen in der Pflegeversicherung ergänzt
18.09.2024 1 Min. Lesedauer
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Elterneigenschaft und Kinder künftig in Entgeltbescheinigung aufgeführt
| Die zum 01.07.2023 eingeführte Beitragssatzstaffelung in der sozialen Pflegeversicherung wirkt sich auf die Beitragsberechnung und in der Folge auf den Inhalt der Entgeltbescheinigung aus. In der Entgeltbescheinigung soll zum 01.01.2025 daher die Angabe aufgenommen werden, wie viele Kinder für den Arbeitnehmer bei den Beitragsabschlägen nach § 55 Abs. 3 des SGB XI berücksichtigt wurden. |
Es werden folgende Kennziffern aufgenommen:
- Die Kennziffer null für den Beitragszuschlag für Kinderlose.
- Die Kennziffern eins bis fünf für Beschäftigte entsprechend der Anzahl ihrer Kinder, die zu berücksichtigen sind.
- Eine Kennziffer für Beschäftigte, für die Elterneigenschaft nachgewiesen ist.
- Entwurf der „Verordnung zur Änderung der Entgeltbescheinigungsverordnung und der Beitragsverfahrensverordnung“ → Abruf-Nr. 243842
AUSGABE: LGP 10/2024, S. 191 · ID: 50167939
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