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Geringfügige BeschäftigungFG Sachsen: Keine § 40a-EStG-Pauschalierung bei geringfügig beschäftigtem Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
| Die Voraussetzungen für die Annahme einer geringfügigen Beschäftigung beurteilen sich im Rahmen des § 40a EStG ausschließlich nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben. Ein GmbH-Alleingesellschafter-Geschäftsführer ist sozialrechtlich kein Beschäftigter i. S. v. § 7 Abs. 1 SGB IV, da er keiner Weisungsgebundenheit unterliegt; folglich kann bei einem GmbH-Alleingesellschafter-Geschäftsführer auch die Lohnsteuer nicht nach § 40a EStG pauschaliert werden, so das FG Sachsen (Urteil vom 13.12.2022, Az. 3 K 524/22, Abruf-Nr. 243806; rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BFH, Beschluss vom 09.08.2023, Az. VI B 1/23). |
AUSGABE: LGP 10/2024, S. 191 · ID: 50165702