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ArbeitgeberleistungenInflationsausgleichsprämie rechtzeitig im Jahr 2024 ausbezahlen
18.09.2024 1 Min. Lesedauer
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Zuflussprinzip ist zu beachten
| Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern noch bis zum 31.12.2024 eine Inflationsausgleichsprämie gewähren, die unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Höhe von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Doch aufgepasst! Gerade im Hinblick auf eine Auszahlung noch kurz vor dem Jahresende ist zu beachten, dass dem Arbeitnehmer die Inflationsausgleichsprämie spätestens am 31.12.2024 zugeflossen sein muss; sonst ist sie steuer- und beitragspflichtig. |
- Beitrag „Antworten auf die häufigsten Praxisfragen rund um die Inflationsausgleichsprämie“, LGP 1/2023, Seite 19 → Abruf-Nr. 48961751
- Beitrag „Inflationsausgleichsprämie: Ist sie an alle Arbeitnehmer und in gleicher Höhe zu zahlen?“, LGP 11/2022, Seite 233 → Abruf-Nr. 48675600
AUSGABE: LGP 10/2024, S. 191 · ID: 50170537
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