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Abfindung Spätere Aufstockung einer Abfindungsregelung

Abo-Inhalt07.09.20092 Min. Lesedauer

Eine im Rahmen eines Sozialplans gezahlte Abfindung darf niedriger ausfallen, als eine im weiteren Verlauf des Stellenabbaus gezahlte Abfindung an Arbeitnehmer, die sich später für einen Aufhebungsvertrag entscheiden.

Eine im Rahmen eines Sozialplans gezahlte Abfindung darf niedriger ausfallen, als eine im weiteren Verlauf des Stellenabbaus gezahlte Abfindung an Arbeitnehmer, die sich später für einen Aufhebungsvertrag entscheiden. Das hat das LAG München in folgendem Fall entschieden: Eine Arbeitnehmerin war im Rahmen eines Sozialplans durch Aufhebungsvertrag ausgeschieden und hatte die sich aus dem Sozialplan ergebende Abfindung erhalten. Um weitere Arbeitnehmer zum Abschluss von Aufhebungsverträgen zu motivieren, hatte das Unternehmen später eine Betriebsvereinbarung mit einer besser dotierten Abfindung geschlossen. Das LAG sah darin keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Bei einer nachträglichen Aufbesserung der Abfindung dürften die unterschiedlichen Situationen berücksichtigt werden, in denen sich die Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des ihnen jeweils unterbreiteten Angebots auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages befänden. (Urteil vom 11.2.2009, Az: 11 Sa 598/08)(Abruf-Nr. 091681091681)

AUSGABE: LGP 9/2009, S. 148 · ID: 129836

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