FeedbackAbschluss-Umfrage

Betriebliche Altersversorgung Hinterbliebenenversorgung für eingetragene Lebenspartner

Abo-Inhalt07.09.20092 Min. Lesedauer

Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten bei der Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung gleichzustellen, wenn am 1. Januar 2005 zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem -schuldner noch ein Rechtsverhältnis bestand.

Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten bei der Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung gleichzustellen, wenn am 1. Januar 2005 zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem -schuldner noch ein Rechtsverhältnis bestand. Ein solches nimmt das LAG Niedersachsen auch an, wenn der Versorgungsberechtigte zu diesem Zeitpunkt bereits eine Betriebsrente bezog - und nicht mehr Arbeitnehmer war.

Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2005 ist eine Differenzierung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung nach den europarechtlichen und nationalen Regelungen nicht mehr zulässig. (Urteil vom 24.2.2009, Az: 3 Sa 833/08)(Abruf-Nr. 091934091934)

AUSGABE: LGP 9/2009, S. 149 · ID: 129838

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2009

Bildrechte