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Neue PreisrundeNeue Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft zum 1. Januar 2009

Abo-Inhalt07.11.20087 Min. Lesedauer

Wie in jedem Jahr werden auch mit Wirkung zum 1. Januar 2009 die Sachbezugswerte für „Unterkunft und Verpflegung“ angepasst.

Wie in jedem Jahr werden auch mit Wirkung zum 1. Januar 2009 die Sachbezugswerte für „Unterkunft und Verpflegung“ angepasst (Erste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung; Abruf-Nr. 083182083182).

Höhe des Gesamtsachbezugs

Seit 2008 gelten für „Unterkunft und Verpflegung“ einheitliche Sachbezugswerte für das gesamte Bundesgebiet. 2009 beträgt der monatliche Gesamtsachbezug 414 Euro (Vollverpflegung und Unterkunft). Davon entfallen 204 Euro auf die Unterkunft und 210 Euro auf die Verpflegung.

Amtliche Sachbezugswerte für Verpflegung

Nachdem 2008 die Sachbezugswerte für die Verpflegung nicht angehoben wurden, gibt es 2009 ein Preisrunde. Für 2009 gelten folgende Werte:

Sachbezugswerte (in Euro)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamtmonatlich(täglich)monatlich(täglich)monatlich(täglich)monatlich(täglich)Arbeitnehmer einschließlich Jugendliche und Azubis46,00(1,53)82,00(2,73)82,00(2,73)210,00(7,00)Volljährige Familien-angehörige46,00(1,53)82,00(2,73)82,00(2,73)210,00(7,00)Familien-angehörige unter 18 Jahre36,80(1,22)65,60(2,18)65,60(2,18)168,00(5,60)Familien-angehörige unter 14 Jahre18,40(0,61)32,80(1,09)32,80(1,09)84,00(2,80)Familien-angehörige unter 7 Jahre13,80(0,46)24,60(0,82)24,60(0,82)63,00(2,10)

Beachten Sie: Die höheren Sachbezugswerte führen dazu, dass Arbeitnehmer für Kantinenessen, Essensgutscheine oder Restaurantschecks ab Januar 2009 einen höheren Eigenanteil zahlen müssen, damit der Arbeitgeberzuschuss weiterhin steuerfrei bleibt.

Amtliche Sachbezugswerte für Unterkunft

Die amtlichen Sachbezugswerte für eine Unterkunft werden zum 1. Januar 2009 ebenfalls erhöht. Nachdem 2008 nur die Werte in den neuen Bundesländer angehoben wurden (auf das Niveau der alten Bundesländer), gelten für das Jahr 2009 bundeseinheitlich neue Werte:

Allgemeine Unterkunft

Unterkunft belegt mittäglichmonatlichVolljährige Arbeitnehmer1 Beschäftigten6,80 Euro204,00 Euro2 Beschäftigten4,08 Euro122,40 Euro3 Beschäftigten3,40 Euro102,00 Euro4 Beschäftigten2,72 Euro81,60 EuroJugendliche und Azubis1 Beschäftigten5,78 Euro173,40 Euro2 Beschäftigten3,06 Euro91,80 Euro3 Beschäftigten2,38 Euro 71,40 Euro4 Beschäftigten1,70 Euro51,00 Euro

Beispiel

Ein Arbeitgeber stellt seinem Azubi eine Unterkunft zur Verfügung. Der bewohnt das Zimmer allein (monatlicher Sachbezugswert 173,40 Euro). Er muss dafür monatlich 80 Euro zahlen. Als steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn verbleiben 93,40 Euro (= 173,40 Euro ./. 80 Euro).

Gemeinschaftsunterkunft/Arbeitgeberhaushalt

Unterkunft belegt mittäglichmonatlichVolljährigeArbeitnehmer1 Beschäftigten5,78 Euro173,40 Euro2 Beschäftigten3,06 Euro91,80 Euro3 Beschäftigten2,38 Euro71,40 Euro4 Beschäftigten1,70 Euro51,00 EuroJugendliche und Azubis1 Beschäftigten4,76 Euro142,80 Euro2 Beschäftigten2,04 Euro61,20 Euro3 Beschäftigten1,36 Euro40,80 Euro4 Beschäftigten0,68 Euro20,40 Euro

Sachbezug für Wohnung

Für eine zur Verfügung gestellte Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgelegt. In diesen Fällen ist grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Ist die Ermittlung der ortsüblichen Miete mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, können je Quadratmeter 3,55 Euro angesetzt werden, bei einfacher Ausstattung gelten 2,88 Euro.

Unser Service: Die amtlichen Sachbezugswerte für die Jahre 2006 bis 2009 finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen/Checklisten“, Stichwort „Lohnabrechnung“.

AUSGABE: LGP 11/2008, S. 190 · ID: 122733

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