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ProzesskostenPauschaliertes StB-Jahresgehalt als Streitwert bei Prüfungsentscheidungen

Abo-Inhalt14.02.20252 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover

| Für den Streitwert bei Steuerberaterprüfungen ist auf das pauschalisierte Jahresgehalt eines angestellten Steuerberaters abzustellen. Bei einem Berufsanfänger liegt der Streitwert bei 50.000 EUR. Dieser Streitwert ist nicht um das Jahresgehalt entsprechend der Vorqualifikation zu mindern (FG Hamburg 8.10.24, 6 K 5/23, Beschluss). |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

Der Kläger wendete sich gegen den Nichtbestehensbescheid der Steuerberaterprüfung 2022/2023. Er beantragte, den Streitwert auf 50.000 EUR festzusetzen. Das Gericht stellte fest, dass sich der Streitwert nicht unmittelbar aus den Anträgen ergibt und nahm eine Schätzung vor. Nach § 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert in Verfahren vor den Finanzgerichten nach der Bedeutung der Sache und dem Antrag des Klägers zu bestimmen. Ein Streitwert von 5.000 EUR wird angenommen, wenn keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Streitwertbestimmung vorhanden sind (§ 52 Abs. 2 GKG). Hier ist der Streitwert auf das pauschalisierte Jahresgehalt eines Berufsanfängers als Steuerberater in Höhe von 50.000 EUR festzusetzen. Die Bedeutung der Sache – Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung – ist in dieser Höhe zu bemessen.

Dies entspricht auch der Rechtsprechung des BFH, wonach bei Streitigkeiten um das Bestehen einer Steuerberaterprüfung auf die Entwicklung der Einkommensverhältnisse Rücksicht genommen wird. Der BFH hatte 2005 einen Streitwert von 25.000 EUR als angemessen erachtet, jedoch sind die Einkommensverhältnisse in den letzten 20 Jahren gestiegen. So wurde von der Beklagten auf Anfrage des Gerichts mitgeteilt, dass das Bruttojahresgehalt in Hamburg 2018 bei 78.182 EUR lag. Bundesweit betrug es 75.128 EUR. Unter Berücksichtigung dieser Daten und der Tatsache, dass es sich um in Hamburg tätige Berufsanfänger handelt, hält das Gericht einen Streitwert von 50.000 EUR für gerechtfertigt. Das Gericht entschied weiter, dass das durchschnittliche Jahresgehalt auch nicht um das Gehalt eines Steuerfachwirts gemindert werden darf, da es sich um zwei verschiedene Berufe handelt.

Relevanz für die Praxis

Der Beschluss des FG Hamburg zeigt die etwas sachfremde Beurteilung der Lebensrealität. In Großstädten wie z. B. Frankfurt, Hamburg, München etc. liegt schon die Monatsmiete durchschnittlich bei ca. 1.500 EUR für eine Ein-Zimmer-Wohnung. Wie soll sich da der StB-Titel mit einem anfänglich prognostizierten Durchschnittsgehalt von 50.000 EUR p. a. überhaupt noch amortisieren? Mittlerweile macht sich der StB-Titel für Angestellte in der Steuerberatungsbranche kaum noch bezahlbar, da in der Industrie oftmals viel höhere Grundgehälter – auch ohne Titel – erzielt werden können. Bei selbstständigen Beratern wird ein höheres Einkommen nur durch die Übernahme eines unternehmerischen Risikos erzielt, das durch die Fortschritte bei KI und Automatisierung auch von Jahr zu Jahr steigt.

AUSGABE: KP 3/2025, S. 48 · ID: 50293713

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