März 2025
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März 2025Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick
Abo-Inhalt14.02.20252 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von KP Kanzleiführung professionell halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/kp. |
- Elektronischer Rechtsverkehr – BFH gewährt Ausnahme bei Nichtnutzung des Steuerberater-Postfachs: Der BFH (22.10.24, VIII R 19/22) hat erstmals eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Nichtnutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) gewährt (Nachricht vom 7.2.25).
- Kammermitgliedschaft – BGH-Urteil und Gesetzesänderung beenden doppelte Kammerpflicht für Steuerberater: Der BGH (11.11.24 AnwZ (Brfg) 35/23) hat die Beitragspraxis für Steuerberater in Rechtsanwaltskammern für verfassungswidrig erklärt (Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG). Gleichzeitig wurde eine Gesetzesänderung wirksam, die die doppelte Kammerpflicht für viele Berufsträger seit 1.1.25 beendet (Nachricht vom 6.2.25).
- Steuerberaterplattform/beSt – Zertifikatswechsel beim beSt-Postfach erfordert Aktualisierung: Seit dem 1.1.23 nutzen Steuerberater das beSt für ihre digitale Korrespondenz. Die Sicherheitszertifikate, die diese Kommunikation schützen, haben eine begrenzte Gültigkeit und müssen nun erstmals erneuert werden. Die Zertifikate sind aus Sicherheitsgründen nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Besonders dringlich ist der Wechsel für Nutzer, die Ende 2022 die „Fastlane“ zur Registrierung nutzten. Für die Mehrheit der Mitglieder wird der Zertifikatswechsel ab 2025 relevant (Nachricht vom 3.2.25).Zertifikat erneuern, auch wenn das beSt nicht genutzt wird!
- Berufsrecht – Verordnung zur Änderung von Verordnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe tritt in Kraft: Am 30.12.24 wurde die „Verordnung zur Änderung von Verordnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe“ im Bundesgesetzblatt (BGBl. 24 I Nr. 443) veröffentlicht, nachdem sie zuvor am 20.12.24 den Bundesrat passiert hatte. Die Verordnung umfasst mehrere Anpassungen und Verbesserungen im Bereich der steuerberatenden Berufe (Nachricht vom 24.1.25).
- Compliance – Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis 1.4.25 sanktionsfrei: Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.23 am 31.12.24 endet, müssen bis zum 1.4.25 keine Sanktionen für eine verspätete Offenlegung befürchten (Nachricht vom 22.1.25).
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AUSGABE: KP 3/2025, S. 37 · ID: 50215113
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