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Künstliche IntelligenzLeitfaden der BRAK zum Einsatz von KI in der Beratungspraxis

Abo-Inhalt14.02.20252 Min. Lesedauer von StB Jürgen Derlath, Münster

| Der Leitfaden der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vom Dezember 2024 bietet eine Orientierungshilfe für den berufsrechtskonformen Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in Anwaltskanzleien. Er dient als Hilfestellung, ist nicht abschließend und soll laufend aktualisiert werden. Steuerberater, die KI in der Beratungspraxis einsetzen, sollten sich den Leitfaden zur Hand nehmen! Dieser Beitrag fasst einige wichtige Aspekte zusammen |

Gewissenhafte Berufsausübung und persönliche Leistungserbringung

Der Einsatz von KI darf die anwaltliche Tätigkeit nicht ersetzen. Eine eigenverantwortliche Überprüfung und Endkontrolle der KI-Ergebnisse durch den Rechtsanwalt ist zwingend erforderlich. Die Sorgfaltsanforderungen steigen mit dem Grad der Automatisierung und dem Einsatzzweck der KI, insbesondere bei der direkten Kommunikation mit Mandanten. Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, KI-Tools einzusetzen, auch wenn diese effizienter sein könnten. Jedoch kann es bei Massenverfahren aufgrund der Kanzleipflicht erforderlich sein.

Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

Vertrauliche Mandanteninformationen müssen geheim gehalten werden. Bei der Nutzung von Sprachmodellen sollten nur abstrakte Anfragen gestellt werden, die keine Rückschlüsse auf ein bestimmtes Mandat erlauben. Dokumente sollten vor dem Upload anonymisiert werden. IT-Dienstleistern darf nur dann Zugang zu vertraulichen Informationen gewährt werden, wenn dies für die Dienstleistung erforderlich ist. Es muss ein Vertrag abgeschlossen werden, der die Verschwiegenheitspflicht sichert. Die Daten sind zu anonymisieren bzw. zu verschlüsseln. Bei Anbietern im Ausland muss ein vergleichbarer Geheimnisschutz gewährleistet sein. Anbieter wie OpenAI (ChatGPT) sind nicht zertifiziert und erfordern zusätzliche Schutzmaßnahmen.

Transparenzpflichten

Derzeit besteht keine berufsrechtliche Pflicht, Mandanten über die Nutzung von KI zu informieren. Ein transparenter Umgang mit KI-Tools und ggf. eine vertragliche Regelung mit den Mandanten werden aber empfohlen. Ab August 2026 bestehen Transparenzpflichten (Art. 50 KI-VO der EU). Rechtsanwälte, die KI-generierte Texte veröffentlichen, müssen diese jedoch nicht kennzeichnen, wenn sie die Texte überprüft und redaktionell verantwortet haben.

Ferner weist der Leitfaden noch auf zwei Punkte hin: KI-generierte Texte können Urheberrechte Dritter verletzen. Ein hoher Automatisierungsgrad könnte zu einer gewerblichen Tätigkeit führen und Haftungsansprüche gefährden.

Weiterführender Hinweis

AUSGABE: KP 3/2025, S. 47 · ID: 50294933

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