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Erbschaft- und SchenkungsteuerBFH billigt Verwendung geschlechtsspezifischer Sterbetafeln

Abo-Inhalt26.05.20251 Min. Lesedauer

| Die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot – so der BFH jüngst in seiner Pressemitteilung Nr. 23/25 vom 10.4.25 (s. auch BFH 20.11.24, II R 38/22, II R 41/22, II R 42/22). |

Die Heranziehung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln dient dem Ziel, die Kapitalwerte lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen mit zutreffenden Werten zu erfassen und eine Besteuerung nach der tatsächlichen Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. Da die statistische Lebenserwartung von Männern und Frauen unterschiedlich hoch ist, ermöglichen die geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Vervielfältiger genauere und realitätsgerechtere Bewertungsergebnisse als geschlechtsneutrale Vervielfältiger.

Beachten Sie | Der BFH musste nicht entscheiden, welche Auswirkungen sich aus dem am 1.11.24 in Kraft getretenen Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag für die Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen ergeben.

AUSGABE: ErbBstg 6/2025, S. 133 · ID: 50417164

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