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CBChefärzteBrief

GynäkologieWie ist eine intrauterine ultraschallgesteuerte TFA von Myomen nach der GOÄ berechnungsfähig?

29.03.20241683 Min. Lesedauer

| Frage: Wir haben in letzter Zeit vermehrt gynäkologische Operationen, die mittels transzervikaler Radiofrequenzablation (bspw. fünf Ablationen) durchgeführt werden. Offenbar existiert hier eine OPS-Ziffer, aber für die GOÄ finden wir nichts Adäquates. Zudem kann es auch sein, dass zusätzlich eine hochfokussierte intrauterine Sonographie zum Detektieren weiterer Myome stattfindet. |

Antwort: Die intrauterine ultraschallgesteuerte transzervikale Radiofrequenzablation (TFA) von Myomen stellt eine relativ neue Behandlungsmethode dar, die in der GOÄ in dieser Form nicht abgebildet ist. Der Eingriff erfolgt mittels Hysteroskopie und zusätzlicher Ultraschalldetektion auf vorhandene Myome. Aus unserer Sicht ist zunächst Nr. 1110 (Hysteroskopie) berechnungsfähig, für die Anwendung der Radiofrequenzsonde würden wir Nr. 2598 (Stereotaktische Thermokoagulation des Ganglion Gasseri) analog empfehlen, wobei der Zeitaufwand bei multiplen Myomen über den Steigerungssatz abgebildet werden muss. Die Ultraschallleistungen sind mit den Nrn. 410 (Ultraschalluntersuchung eines Organs), 404 (Zuschlag transkavitär) + ggf. 401 (Duplex + Farbcodierung) berechnungsfähig. Außerdem ist ggf. auch ein Zuschlag bei 3-D-Untersuchung nach Nr. 5121 analog gemäß Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer möglich.

AUSGABE: CB 5/2024, S. 2 · ID: 49973704

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