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CBChefärzteBrief

LabormedizinKann für einen Drogenschnelltest im Krankenhaus die Nr. 4210 GOÄ analog abgerechnet werden?

26.03.20241671 Min. Lesedauer

| Frage: „Bei einem Privatpatienten haben wir im Krankenhaus einen Drogenschnelltest durchgeführt. Der Urin des Patienten wurde per Testkassette auf zehn Substanzen überprüft. Kann man dafür die Nr. 4210 GOÄ analog abrechnen?“ |

Antwort: Eine direkt zutreffende Ziffer für Drogensuchtests enthält die GOÄ nicht, sodass nur eine Analogabrechnung möglich ist. Da bei der Findung einer Analogbewertung u. a. auch Kosten und Zeitaufwand eine Rolle spielen, ist die Ziffernwahl auch abhängig von den für Testkits verlangten Kosten. Da diese nicht bekannt sind, ist es schwierig, eine allgemeingültige Empfehlung zu geben. Nr. 4210 GOÄ analog erscheint allerdings für einen Schnelltest mittels Testkassette zu hoch bewertet, bei der Original-Leistungslegende wird hier auch GC bzw. Massenspektrometrie genannt, also aufwendige Verfahren, die auch unter Kostengesichtspunkten nicht mit Schnelltests vergleichbar sind. Für das qualitative Screening mittels Mehrfachreagenzträger (Testkassette) würden wir Nr. 4212 analog empfehlen.

AUSGABE: CB 5/2024, S. 1 · ID: 49973645

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