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CBChefärzteBrief

BildgebungsverfahrenHD-Endoskopie: Ist Nr. 5733 GOÄ analog berechnungsfähig?

08.07.20226291 Min. Lesedauer

| Frage: „Vor Kurzem hat unsere Abteilung für bestimmte endoskopische Untersuchungen ein Gerät angeschafft, das Aufnahmen im HDTV-Modus darstellt. Kann für den Einsatz dieses Geräts die Analog-Ziffer 5733 verwendet werden?“ |

Antwort: Die HD-Endoskopie ist bei verbesserten Bildgebungsverfahren mittlerweile als Gerätestandard zu sehen. Eine Berechnung der Nr. 5733 zur HD-Darstellung führt zu Beanstandungen. Für bestimmte endoskopische Verfahren empfiehlt die Bundesärztekammer (BÄK) Zuschläge (s. Tabelle; Quelle: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 117, Heft 39 vom 25.09.2020). Inwieweit die in dem BÄK-Beschluss genannten „ähnlichen Bildgebungsverfahren“ auch auf die HD-Bildgebung zutreffen, bleibt allerdings offen. Nach unserer Auffassung bezieht sich Nr. 634 analog auf andere Lichtquellen, sodass bei einer Standardlichtquelle nicht von einem anderen Bildgebungsverfahren ausgegangen werden kann.

Empfohlene Zuschläge zu endoskopischen Leistungen (BÄK)

Zuschlag

Beschreibung

Bewertung

Nr. 634 GOÄ (Lichtreflex-Rheographie) analog

Zuschlag für Narrow Band Imaging (NBI) und/oder Blue Light Imaging (BLI)/Light Color Imaging (LCI) und/oder ähnliche Bildgebungsverfahren, je Sitzung

120 Punkte

1,0-fach: 6,99 Euro

2,3-fach: 16,09 Euro

3,5-fach: 24,48 Euro

Nr. 5298 GOÄ (digitale Radiographie) analog

Videoendoskopie-Zuschlag zu endoskopischen Leistungen bei Verwendung eines flexiblen digitalen Videoendoskops anstelle eines Glasfaser-Endoskops, ggf. einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung (z. B. Vergrößerung) und Aufzeichnung, je Sitzung

25 v. H. des einfachen Gebührensatzes für die jeweilige Basisleistung

AUSGABE: CB 8/2022, S. 2 · ID: 48403955

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