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QualitätssicherungSeit dem 01.01.2022 auch Mindestmengen für Lungenkrebs- und Brustkrebs-OPs
21.12.20211391 Min. Lesedauer
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| Seit dem 01.01.2022 gelten auch für Brustkrebs- und Lungenkrebs-OPs sog. Mindestmengen zur Qualitätssicherung (CB 03/2018, Seite 3): Brustkrebs-OPs sollen künftig nur noch an Standorten mit 100 Eingriffen pro Jahr und Lungenkrebs-OPs nur noch an Standorten mit 75 Eingriffen pro Jahr erfolgen. Außerdem erhöhte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Mindestmenge für komplexe Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse von 10 auf 20. Die Änderungen treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft. Nähere Information online unter iww.de/s5902. |
AUSGABE: CB 2/2022, S. 1 · ID: 47900226
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