Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Apr. 2025 abgeschlossen.
AutokaufrechtLG Amberg: Eine frische Hauptuntersuchung ohne Mängel schließt arglistige Täuschung des verkaufenden Autohauses aus
| Bekommt ein Gebrauchtfahrzeug unmittelbar vor dem Verkauf eine Hauptuntersuchung ohne Mängel, kann man dem verkaufenden Autohaus keine Arglist unterstellen, wenn kurz nach dem Verkauf verschlissene Radlager auffallen. So hat das LG Amberg entschieden. |
Kurz vor dem Verkauf wird bei einem Gebrauchtfahrzeug eine HU durchgeführt, bei der keine Mängel festgestellt werden. Zwei Wochen nach dem Verkauf reklamiert die Käuferin verschlissene Radlager. Sie erklärt die Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung. Wenn die Radlager so kurz nach dem Verkauf gewechselt werden müssten, hätte der Verkäufer das beim Verkauf schon gewusst und arglistig verschwiegen. Hilfsweise erklärt die Käuferin den Rücktritt vom Kaufvertrag gegenüber dem Autohaus.
Beides führte beim LG Amberg nicht zum Erfolg für die Käuferin. Wegen der frischen Hauptuntersuchung musste das Autohaus vom Verschleiß der Radlager jenseits der Verschleißgrenze nichts wissen. Das schließt Arglist aus. Der Rücktritt scheiterte daran, dass die Käuferin die Radlager eigenmächtig hat wechseln lassen. Damit hatte das Autohaus keine Gelegenheit zur Überprüfung, ob diese wirklich verschlissen waren, sowie ggf. zur Nachbesserung (LG Amberg, Urteil vom 25.02.2025, Az. 11 O 625/24, Abruf-Nr. 246868, eingesandt von Rechtsanwalt Umut Schleyer, Berlin).
AUSGABE: ASR 4/2025, S. 1 · ID: 50338785