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FernabsatzEin Autohaus weicht von der Muster-Widerrufs- belehrung bei Fernabsatz ab – das sind die Folgen

Abo-Inhalt06.03.20254 Min. Lesedauer

| Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht nur 14 Tage ab Übergabe des Kaufgegenstands beträgt, sondern 14 Tage plus ein Jahr. Aber: Nicht jede Abweichung von der Muster-Widerrufsbelehrung führt zur fristverlängernden Fehlerhaftigkeit, hat der BGH jetzt entschieden. Es kommt auch auf die Details an. ASR stellt den zugrunde liegenden Fall und den BGH-Beschluss vor. |

Muster-Widerrufsbelehrung hat ihre Tücken

Wer die vom Gesetzgeber bereitgestellte Muster-Widerrufsbelehrung wortgetreu benutzt, ist auf der sicheren Seite. Allerdings hat die ihre Tücken, weil darin Aspekte geregelt sind, die bezogen auf den Autoverkauf im Fernabsatz schlichtweg überflüssig sind. Das macht sie schwer lesbar, weil sie deshalb dicht gedrängt dargestellt werden muss.

Kfz-spezifische Widerrufsbelehrung landete vor dem BGH

Im BGH-Fall waren in der Widerrufsbelehrung als Versandhinweis für die Widerrufserklärung zwar die Postanschrift und die E-Mail-Adresse der verkaufenden Firma angegeben, nicht aber deren Telefonnummer. Letztere ist jedoch in der Muster-Widerrufsbelehrung vorgesehen.

Fehlende Telefonnummer hindert Verbraucher nicht am Widerruf

Dazu sagt der BGH aktuell: Die fehlende Angabe der Telefonnummer ist unter den gegebenen Umständen nicht geeignet, sich auf die Befähigung des Verbrauchers auszuwirken, den Umfang seiner aus dem Fernabsatzvertrag herrührenden Rechte – hier seines Widerrufsrechts – einzuschätzen bzw. auf seine Entscheidung, den Vertrag zu schließen. Ihm wird auch nicht die Möglichkeit genommen, seine Rechte unter im Wesentlichen denselben Bedingungen wie bei Mitteilung der Telefonnummer auszuüben (BGH, Beschluss vom 25.02.2025, Az. VIII ZR 143/24, Abruf-Nr. 246824).

Firma hat genügend Kommunikationsmittel zur Verfügung gestellt

Die verkaufende Firma hat in der Widerrufsbelehrung beispielhaft ihre Postanschrift und ihre E-Mail-Adresse angegeben, nicht jedoch ihre – auf ihrer Internet-Seite bereits mitgeteilte und unschwer zugängliche – Telefonnummer. Dies hat sich nicht auf die Befähigung des Verbrauchers ausgewirkt, den Widerruf rechtzeitig innerhalb der vierzehntägigen Widerrufsfrist zu erklären. Denn die Versandfirma hat dem Verbraucher Kommunikationsmittel zur Verfügung gestellt, über die er schnell mit ihr in Kontakt treten und effizient mit ihr kommunizieren konnte, ohne dabei die Möglichkeit eines Telefonats auszuschließen oder gar den Verbraucher insoweit irrezuführen.

Wichtig | Mit dieser Entscheidung ist klar, dass nicht jede Abweichung von der Muster-Widerrufsbelehrung zu Problemen führt.

So lässt sich die Widerrufsbelehrung lesbarer machen

Um die Lesbarkeit dadurch zu verbessern, dass ein DIN-A4-Blatt nicht dicht gedrängt beschrieben werden muss, scheint es sinnvoll, die Aspekte aus der Muster-Widerrufsbelehrung herauszunehmen, die beim Autoverkauf im Fernabsatz nicht relevant sind. Bei den Regelungen zum Fristbeginn gibt es in der Muster-Widerrufsbelehrung drei Varianten:

  • Ein gekauftes Objekt, das geliefert wird: Fristbeginn mit Lieferung
  • Mehrere gekaufte Objekte, die aber nicht gleichzeitig geliefert werden, weil Teile im Rückstand sind, die nachgeliefert werden (kommt bei Textilien durchaus häufig vor): Fristbeginn mit Lieferung des letzten Teils
  • Ein gekauftes Teil, das auf mehrere Verpackungseinheiten aufgeteilt geliefert wird („Schrankwand aus dem schwedischen Möbelhaus“), wobei nicht alle Verpackungseinheiten gleichzeitig eintreffen: Fristbeginn mit Lieferung des letzten Teils
Praxistipp | Es scheint sinnvoll zu sein, die dritte und zumeist auch die zweite Variante aus der Belehrung herauszunehmen. Denn für den Autohandel ist die dritte Variante ohne Bedeutung. Auch die zweite kommt allenfalls vor, wenn das Auto bildhaft gesprochen im April geliefert wird, die in einem einheitlichen Vertrag mitgekauften Winterräder aber erst im Oktober nachgeliefert werden.

Weil der Käufer eines Autos als einzelnes Objekt seine Rechte zur zweiten und zur dritten Variante gar nicht kennen muss, kann deren Weglassen auch keinen Einfluss auf die Befähigung des Verbrauchers haben, den Widerruf rechtzeitig innerhalb der vierzehntägigen Widerrufsfrist zu erklären.

Express-Lieferkosten sind im Autoverkauf schwer vorstellbar

Dasselbe gilt für die Regelung zur Rückzahlung der Lieferkosten. Da wird in der Muster-Widerrufsbelehrung eine Ausnahme formuliert für die Lieferkosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die angebotene Standardlieferung gewählt hat. Gemeint sind damit Mehrkosten für eine Expresslieferung. Da es diese Mehrkosten im Autoverkauf wohl nie gibt, ist eine Regelung dazu auch überflüssig. Das spart die nächsten drei Zeilen.

Wortgetreue oder lesbare Muster-Widerrufsbelehrung?

Aufgrund des aktuellen BGH-Beschlusses ist es nach Auffassung von ASR nun ohne Weiteres möglich, die Muster-Widerrufsbelehrung um das eindeutig beim Autoverkauf im Fernabsatz Überflüssige zu bereinigen. Ob man das macht, hängt von einer Abwägung ab: Wortgetreue Übernahme der Muster-Widerrufsbelehrung und damit keinerlei Risiko – oder das Abspecken zugunsten eines Formularbilds, das den Verbraucher nicht abschreckt. Denn wenn der den Verkäufer nach den Dingen fragen würde, die er nicht versteht, stünde mancher Verkaufsberater auch auf dem Schlauch.

AUSGABE: ASR 4/2025, S. 3 · ID: 50338783

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