FeedbackAbschluss-Umfrage

AutokaufAG Kiel: Inhaber einer Einzelfirma kann ein Fahrzeug auch für die überwiegend private Nutzung kaufen

Abo-Inhalt06.02.20251 Min. Lesedauer

| Betreibt der Käufer eines Fahrzeugs ein Kleingewerbe-Handwerksunternehmen als Einzelfirma, kann es sein, dass er das Fahrzeug für die Firma oder „für privat“, also als Verbraucher, kauft. Die Beweislast für „als Verbraucher gekauft“ liegt beim Käufer. Mit solch einem Fall hat sich das AG Kiel beschäftigt. |

Der Käufer konnte beweisen, dass er den Kaufpreis für einen VW T 6 Transporter vom Privatkonto gezahlt hatte und dass die Versicherung für das Fahrzeug vom Privatkonto gezahlt wird. Das sind starke Indizien für die überwiegende Privatnutzung. Mitarbeiter des Steuerberaters bestätigten, dass fiskalisch von einer maximal 40-prozentigen Nutzung für die Firma ausgegangen wird. Familienangehörige als Zeugen bestätigten, dass der Transporter intensiv privat genutzt wird und sehr untergeordnet für die Firma.

Nutzt eine natürliche Person einen Gegenstand nach dem Erwerb privat und für ihre selbstständige berufliche Tätigkeit, kommt es für die Einordnung als Verbrauchsgüterkauf darauf an, welche Nutzung überwiegt, so das Gericht. Eine untergeordnete Nutzung für die Selbstständigkeit ändert schon nach dem Gesetzestext von § 13 BGB nichts daran, dass der Käufer als Verbraucher gekauft hat (AG Kiel, Urteil vom 08.02.2024, Az. 115 C 262/23, Abruf-Nr. 246088, eingesandt von Rechtsanwalt Matthias Gebkens, Karkossa & Keden, Kiel).

AUSGABE: ASR 4/2025, S. 1 · ID: 50308922

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte