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UmsatzsteuerFahrzeug- und Teilelieferungen nach Nordirland: Was Autohäuser hierbei beachten müssen

Abo-Inhalt28.02.20252 Min. LesedauerVon Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

| Insbesondere erstmalige Lieferungen nach Nordirland stellen Autohäuser vor Probleme. Denn seit dem Brexit ist Nordirland als Teil vom Vereinigten Königreich Großbritannien eigentlich ein Drittland. Trotzdem tritt der Kunde unter einer USt-IdNr. auf und möchte umsatzsteuerfrei beliefert werden. Eine Bestätigungsabfrage für die USt-IdNr. beim BZSt schlägt fehl. Der Gesetzgeber hilft seit dem 06.12.2024 mit § 30 UStG, den ASR vorstellt. |

Nordirland hat nach dem Brexit einen besonderen Status

Grundsätzlich ist das Vereinigte Königreich für umsatzsteuerrechtliche Zwecke seit dem Brexit als Drittlandsgebiet im Sinne des § 1 Abs. 2a S. 3 UStG anzusehen. Eine Ausnahme gilt für Nordirland, für das im „Protokoll zu Irland/Nordirland“ zum Austrittsabkommen ein besonderer Status vereinbart wurde. Dadurch wird Nordirland für Zwecke des Warenverkehrs, also für

  • innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Fernverkäufe sowie
  • innergemeinschaftliche Erwerbe

umsatzsteuerrechtlich weiterhin wie ein Mitgliedstaat behandelt.

Wichtig | Für sonstige Leistungen wie die meisten Kfz-Reparaturen hat auch Nordirland keinen Sonderstatus und gilt als Drittlandgebiet.

Der neue § 30 Abs. 2 UStG stellt entsprechend Art. 8 des „Protokolls zu Irland/Nordirland“ und Art. 215 MwStSystRL klar, dass es sich bei der Erteilung der USt-IdNr. mit dem Präfix „XI“ durch das Vereinigte Königreich Großbritannien für in Nordirland für umsatzsteuerliche Zwecke erfasste Unternehmer „um eine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte USt-IdNr.“ handelt.

Beispiel

Standardnummer: XI123456789
Nummer für Filialbetriebe: XI123456789123
Damit entspricht die Nummer im Aufbau den sonstigen USt-IdNrn. des Vereinigten Königreichs und unterscheidet sich nur durch den Länderschlüssel („XI“ statt „GB“, vgl. Art. 215 Abs. 3 MwStSystRL).

Die Verifizierung einer britischen USt-IdNr. erfolgt nun über die Internetseite der britischen Finanzbehörde: https://www.gov.uk/check-uk-vat-number.

Weiterführender Hinweis
  • Beitrag „Steuerbefreiung im EU-Geschäft: Die USt-IdNr. des Kunden richtig prüfen“, ASR 6/2021, Seite 4 → Abruf-Nr. 47261057

AUSGABE: ASR 4/2025, S. 13 · ID: 50310799

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