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LeasingPeriodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten

Abo-Inhalt22.01.20252 Min. Lesedauer

| Die Leasingsonderzahlung kann nicht im Jahr des Abflusses in voller Höhe geltend gemacht werden, sondern muss linear über die Laufzeit des Leasingvertrags verteilt werden. Das hat der BFH im Frühjahr 2024 bei einem Einnahmen-Überschuss-Rechner entschieden – und das hat er Ende 2024 auch auf den Fall eines Arbeitnehmers übertragen, der sich mit dem Finanzamt um die Anwendbarkeit des von ihm ermittelten Kilometersatzes für Dienstreisefahrten stritt. |

Die zutreffende Ermittlung des durch die sonstigen beruflichen Fahrten veranlassten Anteils an den jährlichen Gesamtkosten verlangt nicht nur, die Gesamtkosten dem Grunde nach zutreffend zu erfassen, sondern auch, diese Gesamtkosten periodengerecht den jeweiligen Nutzungszeiträumen zuzuordnen, so der BFH (Urteil vom 21.11.2024, Az. VI R 9/22, Abruf-Nr. 245927). Mindert eine Leasingsonderzahlung nach dem Leasingvertrag die Höhe der monatlichen Leasingraten über die gesamte Vertragslaufzeit, ist sie bei der Ermittlung der jährlichen Gesamtaufwendungen für die sonstigen beruflichen Fahrten unabhängig vom Abflusszeitpunkt linear auf den Vertragszeitraum zu verteilen (s. BFH, Urteil vom 12.03.2024, Az. VIII R 1/21, Abruf-Nr. 241790, Rz. 27 – betreffend betriebliche Fahrten).

Diese Grundsätze will der BFH auch auf andere (Voraus-)Zahlungen angewendet wissen, die sich wirtschaftlich auf die Dauer des Leasingvertrags erstrecken. Da zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für das Fahrzeug neben sämtlichen fixen Kosten zudem die AfA zählt, sind z. B. auch Aufwendungen für einen weiteren Satz Reifen nur in Höhe der AfA in die jährlichen Gesamtaufwendungen für die sonstigen beruflichen Fahrten des jeweiligen Veranlagungszeitraums einzubeziehen.

AUSGABE: ASR 3/2025, S. 1 · ID: 50287915

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