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UmsatzsteuerReparatur von Unfall-Kfz: So gehen Sie bei der Rechnungstellung umsatzsteuerlich korrekt vor
| Es hat gekracht. Ihr Autohaus repariert die Unfallfahrzeuge. Während der Schädiger zumeist selbst für die Reparaturkosten an seinem Kfz aufkommen muss, übernimmt das für das Fahrzeug des Geschädigten normalerweise der Versicherer des Schädigers. Fest steht: Bei jeder Abrechnung spielt die Umsatzsteuer mit. Wann wird sie fällig, wer muss sie bezahlen und wie wird richtig gebucht? Das will ein Leser von ASR wissen. |
Antwort: Zunächst müssen Sie unterscheiden, ob Ihr Autohaus für die Reparatur des Kfz des Geschädigten oder des Schädigers zuständig ist. Und dann, ob das zu reparierende Kfz zum Privat- oder Unternehmensvermögen des Geschädigten bzw. Schädigers gehört.
Wie Sie die Reparatur des Geschädigten-Kfz abwickeln
Reparieren Sie ein unfallbeschädigtes Kfz, erbringen Sie gegenüber dem Geschädigten eine umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Reparaturleistung zum Regelsteuersatz von 19 Prozent (§ 12 Abs. 1 UStG).
Unfall-Kfz gehört zum Privatvermögen des Geschädigten
Gehört das Unfallfahrzeug zum Privatvermögen eines Geschädigten, stellt das für die Reparatur zu zahlende Entgelt die Bruttobemessungsgrundlage für den Umsatz dar, aus der Sie die Umsatzsteuer mit 19/119 herausrechnen und ans Finanzamt abführen müssen.
Dem Geschädigten steht ein Erstattungsanspruch gegenüber dem gegnerischen Versicherer zu. Die Erstattung ist echter Schadenersatz, der nicht der Umsatzsteuer unterliegt (Abschnitt 1.3 Abs. 1 UStAE) – und zwar mangels Leistungsaustausch. Der gegnerische Versicherer leistet den Schadenersatz nämlich nicht, weil er eine Lieferung oder sonstige Leistungen erhalten hat, sondern weil er per Gesetz bzw. Vertrag für den Schaden einstehen muss.
Beispiel 1 |
Autohaus A repariert das Kfz des Geschädigten G; es gehört zu seinem Privatvermögen. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 3.000 Euro zzgl. 570 Euro Umsatzsteuer. Lösung: A führt eine Reparaturleistung aus; für diese muss A die Umsatzsteuer von 570 Euro ans Finanzamt abführen. Die Rechnung richtet A an G; G bezahlt sie. Im Gegenzug erhält G vom gegnerischen Versicherer eine Erstattung über 3.570 Euro. A muss wie folgt buchen: |
Wichtig | An der rechtlichen Beurteilung ändert sich auch dann nichts, wenn der Geschädigte seinen Erstattungsanspruch gegen den gegnerischen Versicherer an Ihr Autohaus abtritt; sprich auch dann müssen Sie die entstandene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Den Rechnungsbetrag für die Reparatur fordern Sie aber direkt vom gegnerischen Versicherer ein. Der Geschädigte hat im Falle der Abtretung also nichts mit der Schadenabwicklung zu tun.
Abwandlung Beispiel 1 |
... bei der Abtretung der Versicherungserstattung Wie Beispiel 1; G tritt seinen Erstattungsanspruch gegen den gegnerischen Versicherer V aber an das Autohaus A ab. Lösung: A schuldet die Umsatzsteuer von 570 Euro (3.000 Euro x 19 Prozent). Die Rechnung muss A an den gegnerischen Versicherer V stellen; V muss die Rechnung bezahlen. A muss wie folgt buchen: |
Unfall-Kfz gehört einem vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer
Die Umsatzsteuer ist nur dann vom Schädiger bzw. dessen Versicherer zu zahlen, wenn sie tatsächlich entstanden ist. Das steht in § 249 Abs. 2 S. 2 BGB. Deswegen gilt: Gehört das zu reparierende Kfz zum Unternehmensvermögen eines vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmers (z. B. Unfall-Kfz ist ein Firmenwagen), erhält der Unternehmer die auf die Reparatur entfallende Umsatzsteuer vom Finanzamt als Vorsteuer erstattet. Ihm entsteht somit nur ein Schaden in Höhe der Nettoreparaturkosten; entsprechend übernimmt der gegnerische Versicherer auch nur die Nettorechnung.
Damit Ihr Autohaus nicht auf der entstandenen Umsatzsteuer „sitzen bleibt“, müssen Sie die Umsatzsteuer direkt vom Geschädigten einfordern. Das gilt auch, wenn der Geschädigte den Erstattungsanspruch gegen den gegnerischen Versicherer an Ihr Autohaus abtritt.
Beispiel 2 |
Wie Beispiel 1; bei dem Unfall-Kfz handelt es sich aber um einen Firmenwagen des vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmers U. Den Erstattungsanspruch gegen den gegnerischen Versicherer V tritt U an A ab. ... wie folgt buchen Lösung: A schuldet Umsatzsteuer von 570 Euro (3.000 Euro x 19 Prozent). Die Rechnung muss A sowohl an den gegnerischen Versicherer V als auch an Unternehmer U (= Geschädigter) richten. V muss den Nettobetrag begleichen; U muss die Umsatzsteuer übernehmen, weil er diese im Anschluss vom Finanzamt als Vorsteuer erstattet bekommt. A muss wie folgt buchen: |
Weisen Sie Unternehmer auf die ... Praxistipp | Für einen unternehmerisch tätigen Kunden ist es manchmal schwer zu verstehen, dass er – obwohl er der Geschädigte ist – die Umsatzsteuer auf die Reparatur bezahlen muss. Machen Sie deshalb klar, dass die gezahlte Umsatzsteuer später vom Finanzamt zurückgefordert werden kann. Dazu können Sie in die Rechnung oder das Begleitschreiben zur Rechnung folgenden Zusatz aufnehmen: |
Musterformulierung / Hinweis auf Vorsteuererstattung |
... Rückforderung der Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt hin Anbei übersenden wir Ihnen die Rechnung für die Reparatur Ihres Firmenwagens. Der gegnerische Versicherer wird uns, weil Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, nur den Nettobetrag erstatten. Wir bitten Sie daher, die auf die Reparatur entfallende Umsatzsteuer in Höhe von ... Euro zu begleichen. Diese können Sie in Ihrer nächsten Umsatzsteuervoranmeldung in voller Höhe als Vorsteuer geltend machen, sodass Ihnen keine Belastung entsteht. |
Wichtig | Rechnen Sie mit dem gegnerischen Versicherer nur netto ab und fordern die Umsatzsteuer nicht vom unternehmerisch tätigen Kunden, wird das Finanzamt die Umsatzsteuer auf die erhaltene Versicherungserstattung spätestens im Rahmen der Betriebsprüfung von Ihnen einfordern.
Wie Sie die Reparatur des Schädiger-Kfz abwickeln
Reparieren Sie in Ihrem Autohaus auch das Kfz des Schädigers, liegt ein weiterer Leistungsaustausch vor.
Unfall-Kfz gehört zum Privatvermögen des Schädigers
Bei der Reparatur entsteht ebenfalls Umsatzsteuer in Höhe von 19/119tel des Rechnungsbetrags (§ 10 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 UStG). Diese müssen Sie – zusammen mit den Nettokosten für die Reparatur – vom Schädiger einfordern und an das Finanzamt abführen.
Beispiel 3 |
Autohaus A repariert auch das Kfz des Schädigers S. Die Reparatur kostet 2.000 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Lösung: A schuldet Umsatzsteuer in Höhe von 380 Euro (2.000 Euro x 19 Prozent). Die Rechnung richtet A an S. A muss wie folgt buchen: |
Hat der Schädiger einen Erstattungsanspruch gegen einen Versicherer (z. B. aufgrund einer Vollkaskoversicherung), leistet der Versicherer an den Schädiger echten Schadenersatz. Dieser ist nicht steuerbar.
Praxistipp | Tritt der Schädiger den Erstattungsanspruch an Ihr Autohaus ab (= abgekürzter Zahlungsweg), entsteht weiterhin die Umsatzsteuer. Sie müssen dann die Bruttoforderung gegen den Versicherer einstellen. |
Abwandlung Beispiel 3 |
Wie Beispiel 3; Unternehmer U (= Schädiger) tritt den Erstattungsanspruch gegen den Versicherer V an das Autohaus A ab. So wird im Fall der Abtretung gebucht Lösung: A schuldet Umsatzsteuer in Höhe von 380 Euro (2.000 Euro x 19 Prozent). Die Rechnung muss A an den Versicherer V richten. A muss wie folgt buchen: |
Unfall-Kfz gehört zum Unternehmensvermögen des Schädigers
Ist der Schädiger vorsteuerabzugsberechtigt, ändert sich für Sie nicht im Vergleich zur Reparatur eines Kfz, das zum Privatvermögen eines Schädigers gehört. Die Rechnung für die Reparatur stellen Sie an den Schädiger; er kann die Umsatzsteuer vom Finanzamt als Vorsteuer zurückfordern. Somit ist er nur mit dem Nettorechnungsbetrag belastet.
Selbiges gilt, wenn für den Schaden beim Schädiger ein Versicherer einspringt und der Schädiger den Erstattungsanspruch des Versicherers an Ihr Autohaus abtritt. Weil der Versicherer aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung des Schädigers aber nur den Nettobetrag der Rechnung übernimmt, müssen Sie die Umsatzsteuer direkt vom Schädiger einfordern; er erhält diese dann im Anschluss vom Finanzamt als Vorsteuer erstattet.
Beispiel 4 |
Autohaus A repariert das Kfz des Schädigers S für 2.000 Euro zzgl. Umsatzsteuer. S hat einen Anspruch gegen Versicherer V; den Anspruch tritt S an A ab. ... die Umsatz-
steuer vom Schä-diger einfordern Lösung: A schuldet Umsatzsteuer in Höhe von 380 Euro (2.000 Euro x 19 Prozent). Die Rechnung muss A sowohl an Versicherer V als auch an Schädiger S stellen. V begleicht den Nettobetrag; S zahlt die Umsatzsteuer an A. Die Umsatzsteuer erhält S im Anschluss vom Finanzamt als Vorsteuer erstattet, sodass er nicht belastet ist. A muss wie folgt buchen: |
Wichtig | Auch hier gilt: Fordern Sie die Umsatzsteuer nicht vom unternehmerisch tätigen Kunden, wird sie das Finanzamt spätestens im Rahmen der Betriebsprüfung von Ihnen einfordern.
AUSGABE: ASR 4/2024, S. 8 · ID: 49967796