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ReparaturkostenWerkstatteigenes Kfz: So gelingt der Auslastungsnachweis
| Wird bei einem Unfall ein werkstatteigenes Kfz beschädigt, haben Sie als Werkstattinhaber und Geschädigter Anspruch auf Ersatz der Kosten einer Fremdreparatur einschl. des Gewinnanteils. Allerdings setzt das voraus, dass im Zeitraum der Reparatur des eigenen Fahrzeugs die Auslastung mit Fremdaufträgen gut war. Wird das eigene Fahrzeug nur in Leerlaufphasen repariert, liegt darin nicht die notwendige überpflichtige Anstrengung, so der BGH (Urteil vom 26.05.2023, Az. VI ZR 274/22, Abruf-Nr. 236279). Zwei Urteile zeigen, wie der Auslastungsnachweis gelingt. |
Schon vorgerichtlich hatte die geschädigte Werkstatt in einem Berliner Vorgang eine Terminübersicht vorgelegt, die mehr als ausreichend viele Fremdaufträge nachgewiesen hatte. Aus der Liste waren Reparaturbeginn und -ende, Art der Reparatur und der jeweils ausführende Mitarbeiter ersichtlich. Die Reparaturausführung erfolgte in enger zeitlicher Taktung, zeitliche Lücken waren nicht festzustellen. Höhere Anforderungen sind an Darlegungslast des Geschädigten nicht zu stellen (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 23.11.2023, Az. 10 C 98/23 (V), Abruf-Nr. 238653, eingesandt von Rechtsanwalt Umut Schleyer, Berlin). In einem Fall des AG Heinsberg wurden – wegen der Zeitverschwendung weniger schön – Werkstattmitarbeiter als Zeugen gehört, die die volle Auslastung ebenfalls bestätigten (AG Heinsberg, Urteil vom 22.11.2023, Az. 18 C 163/23, eingesandt von Rechtsanwalt Jürgen Frese, Heinsberg).
Wichtig | Es müsste sich eigentlich bis zu den Versicherern, die täglich auf der Ebene „verlängerte Reparaturdauer“ damit kämpfen, herumgesprochen haben, dass Werkstätten an Fachkräftemangel, aber ziemlich sicher nicht an Auftragsmangel leiden. So ist es unverständlich, dass der Versicherer, der selbst mit ungeheuren Rückständen kämpft, sich in solchen Verfahren verzettelt.
AUSGABE: ASR 1/2024, S. 2 · ID: 49840531