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SchadenersatzMietwagenkosten: Zulassung als Selbstfahrer-Mietfahrzeug ist für Schadenersatzanspruch irrelevant
| Schadenersatzrechtlich spielt es keine Rolle, ob das angemietete Fahrzeug als Selbstfahrer-Mietfahrzeug zugelassen ist oder es sich um einen Werkstattwagen handelt. Das hat das AG Rheine klargestellt. |
Hintergrund | Sofern der Geschädigte nach einem Unfall kein gewerblich vermietetes Selbstfahrer-Mietfahrzeug, sondern einen Werkstattwagen mietet, nehmen einige Gerichte eine Kürzung der Mietwagenkosten vor. Sie begründen das damit, dass ein Autohaus als Autovermieter gegen die Zulassungsvorschriften verstoßen würde, da ein Mietfahrzeug für Selbstfahrer als solches zugelassen werden müsse. Andernfalls würde das Autohaus im Vergleich zu anderen Autohäusern wettbewerbswidrig handeln.
Ob der Mietwagen als Mietfahrzeug für Selbstfahrer zugelassen ist, sei für die Frage des Schadenersatzanspruchs allerdings nicht von Belang, so das AG Rheine. Seine Begründung: Es sei streng zu trennen zwischen dem Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter und dem Schadenersatzanspruch des Geschädigten gegenüber dem Schädiger. Im Schadenersatzrecht sei allein auf die Sicht des Geschädigten abzustellen. Der durchschnittliche Geschädigte habe im Regelfall nämlich keine Kenntnis davon, um was für ein Fahrzeug es sich bei dem angemieteten Wagen handele. Er müsse darüber auch nicht aufgeklärt werden; eine Nachfragepflicht bestehe für ihn ebenfalls nicht. Folglich sei eine Kürzung der Mietwagenkosten, nur weil es sich um einen Werkstattwagen handelt, nicht gerechtfertigt (AG Rheine, Urteil vom 31.08.2023, Az. 14 C 187/22, Abruf-Nr. 238254).
AUSGABE: ASR 1/2024, S. 1 · ID: 49794631