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Elektronischer RechtsverkehrbeA-Update auf die Version 4.0
| Am 21.5.25 erfolgte das beA-Update auf die Version 4.0. Wie immer werden auch mit der beA-Version 4.0 einige bekannte Fehler behoben. Die Veröffentlichung der Fehlerbehebungen erfolgt im beA-Portal unter iww.de/s12975 nach Bereitstellung der Version 4.0. Daneben bringt die neue Version 4.0 weitere wichtige Änderungen. |
Inhaltsverzeichnis
Neuerungen in der Nachrichtenansicht
Die Optik und die inhaltliche Bedienung des beA wurden verändert. Nach dem Einloggen ergibt sich in der Nachrichtenübersicht untenstehendes Bild. Es gibt vier Symbole oberhalb der blauen Kopfzeile:

Hinter dem ersten Symbol verbirgt sich die Spaltenanzeige, die daher vom rechten Rand verschwunden ist.
Andere Spaltenreihenfolge muss für jeden Ordner separat eingestellt werden Praxistipp | Sie können für jeden Ordner die anzuzeigenden Spalten individuell pro Nutzer einstellen. Bisher können Sie leider die „aktuelle Auswahl“ noch nicht für andere Ordner übernehmen. |
Mit dem Symbol Filter können Nachrichten nach bestimmten Kriterien durchsucht werden.

Suchkriterien sind nicht individuell einstellbar Praxistipp | Leider können Sie nicht konkret nach einem bestimmten Datum suchen. Hinter dem Pfeil nach „Alle“ verbergen sich nur die Kriterien „Heute“, „Gestern“, „Diese Woche“, „Letzte Woche“, „Dieser Monat“ und „Letzter Monat“. |
Das dritte Symbol bezieht sich auf das Hervorheben von Nachrichten. Ein Klick auf dieses Symbol wechselt von der Nachrichtensicht in die Einstellungen. Dort kann man (wie bisher auch), neue Hervorhebungen anlegen oder bestehende Hervorhebungen bearbeiten oder löschen.

Legen Sie vorher Kriterien für Hervorhebungen fest Praxistipp | Hervorhebungen funktionieren nur, wenn vorher definierte Kriterien erfüllt sind. Dann färbt sich die Spalte in der Nachrichtenübersicht nach der vorher festgelegten Farbe automatisch ein. |

Etiketten können zur Markierung verwendet werden Praxistipp | Anstelle von Hervorhebungen bieten sich Etiketten als optische Hilfsmittel an. Diese lassen sich unmittelbar an der Nachricht anbringen. Warum den Hervorhebungen nun eine herausgehobene Position in der Nachrichtenübersicht gewidmet ist, erschließt sich m. E. nicht. |
Das letzte Symbol setzt die Spaltenbreite zurück, sofern diese vorher verändert wurde.
Spaltenbreite wird bei Ordnerwechsel automatisch zurückgesetzt Praxistipp | Wünschenswert wäre, dass die einmal eingestellte Spaltenbreite vom System beibehalten wird, das wäre ein „echter Mehrwert“. |
Zu guter Letzt kann man jetzt die Anzahl der anzuzeigenden Nachrichten zwischen 5 und 100 einstellen.
Praxistipp | beA ist kein Archiv. Legen Sie Regeln fest, wie lange die Nachrichten nach dem Exportieren im beA verbleiben sollen. Nach § 27 der RAVPV werden Nachrichten 90 Tage nach ihrem Eingang in den Papierkorb verschoben und dort nach weiteren 30 Tagen gelöscht. |
Änderungen bei der Erstellung einer Nachricht
Wenn Sie einen Anhang hinzufügen, kann die Datei mit einem Klick auf den Dateinamen direkt angezeigt werden. Sie sparen einen zusätzlichen Klick, der vorher notwendig war (Datei markieren und dann auf Anzeigen klicken).
Anlagentyp kann manuell mit einem zusätzlichen Klick geändert werden Praxistipp | Leider wird der Anhang immer noch als Typ „Anlage“ hochgeladen, obwohl hier die Gefahr besteht, dass Dateien dann ohne qeS von Mitarbeitern (und damit nicht auf dem „Sicheren Übermittlungsweg“) versendet werden können. Wünschenswert wäre, dass anstelle einer Anlage immer der Typ „Schriftsatz“ (der in jeder Nachricht erforderlich ist) an der ersten Stelle erscheint. |

Anstelle der Bezeichnung „Anhangstyp“ lautet die Überschrift jetzt „Typ“. Zusätzlich gibt es in der Zeile ein Stiftsymbol für die Signatur und ein Löschsymbol zum Löschen der Datei. Die Funktionen „Signieren“, „Anzeigen“, „Löschen“ sowie die Änderung einer Bezeichnung und des Typs sind nach wie vor vorhanden und können – wie bisher – alternativ verwendet werden.
Die Anhang-Spalte (Klammersymbol) in der Nachrichtenübersicht wurde ersatzlos entfernt.

Vertrauliche Nachrichten
Nun können drei verschiedene Vertraulichkeitsstufen über ein Dropdownfeld ausgewählt werden:

- Keine Angabe
- Vertraulich zu behandeln
- VS – nur für den Dienstgebrauch
Die Vertraulichkeitsstufe kann für Anwälte, Berufsausübungsgesellschaften (BAG) und beBPo verwendet werden. Für die anderen besonderen Postfächer muss diese Funktionalität in der jeweiligen Software erst umgesetzt werden.
Eingehende Nachrichten, die als vertraulich gekennzeichnet sind, werden in der beA-Webanwendung und in der beA-App der BRAK im Posteingang mit einem Schloss-Symbol angezeigt. In der geöffneten Nachricht ist das Schloss-Symbol oben rechts sichtbar.
Absender von Nachrichten an ein beA können ihrerseits eine Vertraulichkeitsstufe auswählen. Die so versendeten Nachrichten können nur von Nutzern gelesen werden, die das Recht 11 (Nachricht persönlich/ vertraulich öffnen) haben.
Praxistipp | Diese Erweiterung ist für die Kommunikation mit den Versorgungswerken, die zukünftig über die EGVP-Infrastruktur erfolgen wird, eine wichtige Ergänzung. Prüfen Sie anhand der Rechteverwaltung (Einstellungen > Postfachverwaltung > Benutzerverwaltung > Rechte- & Rollen verwalten), ob die aktuellen Einstellungen Ihrem Wunsch entsprechen. |
Wegfall der zusätzlichen Angabe für die Justizbehörde
Die Kommunikation über beA erfolgt durch Strukturdaten (maschinenlesbar), die der Nachricht beigefügt werden. Das Feld „Justizbehörde“ bei den Nachrichtendetails entfällt ersatzlos. Diese Daten werden nun automatisiert aus dem Adressfeld der Nachricht ausgelesen und als Strukturdatensatz (xjustiz_nachricht.html) beigefügt.
Änderungen beim Pflichtfeld (*) Betreff
Der Betreff ist nach wie vor als Pflichtfeld (*) ausgestaltet. Wenn dort keine Eintragung erfolgt ist, lässt sich die Nachricht im beA nicht versenden.

Um die Kommunikation mit der Justiz zu erleichtern, werden die im Betreff angegeben Informationen nun aus dem Strukturdatensatz in veränderter Form ausgelesen und angezeigt. Dies hat den Vorteil, dass die Zuordnung von eEB für die Justiz ohne Fehler möglich wird. Bei ausgehenden Nachrichten wird der Betreff jetzt so übermittelt, dass er in den verschiedenen Fachanwendungen der Justiz ausgelesen werden kann und so die Zuordnung von Nachrichten erleichtert.
Signaturkarte D-Trust Card 5.1 M100 ECC 2cc
Sie können in der beA-Webanwendung die Signaturkarte von D-Trust für die qeS verwenden. Welche Chipkartenleser (vgl. iww.de/s13002) und Signaturzertifikate im beA verwendet werden, beschreibt der beA-Support im Anwenderhandbuch.
E-Mail-Benachrichtigungen des beA sicher erkennen
In Zeiten zunehmender SPAM-Nachrichten hat die BRAK für E-Mail-Benachrichtigungen über neue beA-Eingänge zwei neue Merkmale hinzugefügt.
Elektronische Signatur von Benachrichtigungs-Mails aus beA
E-Mail-Benachrichtigungen vom beA enthalten nun ein Signaturzertifikat:

Damit wird sichergestellt, dass der signierte Text unverfälscht übermittelt wurde und vom Inhaber eines Zertifikats signiert wurde.
Praxistipp | Ist das nicht der Fall, klicken Sie keine Links an, löschen Sie die Benachrichtungs-E-Mail und prüfen Sie im beA, ob Einträge vorhanden sind. |
Schutz von E-Mail-Benachrichtigungen des beA mit BIMI
Zusätzlich werden die E-Mail-Benachrichtigungen mit einem Brand Indicators for Message Identification (BIMI) versehen. BIMI ist ein E-Mail-Sicherheitsstandard, der es ermöglicht, das Markenlogo in einem E-Mail-Client neben der Absenderadresse anzuzeigen.
Die BRAK teilt mit: „Für Benachrichtigungen aus dem beA-System wird das beA-Logo neben der E-Mail angezeigt, wenn Ihr E-Mail-Programm und Ihr E-Mail-Anbieter BIMI unterstützen. Allerdings wird diese Funktionalität nur von einigen E-Mail-Anbietern unterstützt. Wenn Ihnen also kein beA-Logo angezeigt wird, ist das grundsätzlich kein Grund zur Sorge. Sie sollten aber wachsam sein, wenn Ihnen das Logo bei einer E-Mail-Benachrichtigung des beA normalerweise angezeigt wird und Sie dann E-Mails ohne das Logo erhalten.“ Bei meinem Test unter Outlook mit Office 365 wird das Logo nicht angezeigt.
- Die Screenshots wurden mit freundlicher Genehmigung der BRAK ohne Änderung wiedergegeben.
AUSGABE: AK 6/2025, S. 99 · ID: 50424946