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Elektronischer RechtsverkehrbeA-Update auf die Version 4.0

Abo-Inhalt22.05.20256273 Min. LesedauerVon Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz

| Am 21.5.25 erfolgte das beA-Update auf die Version 4.0. Wie immer werden auch mit der beA-Version 4.0 einige bekannte Fehler behoben. Die Veröffentlichung der Fehlerbehebungen erfolgt im beA-Portal unter iww.de/s12975 nach Bereitstellung der Version 4.0. Daneben bringt die neue Version 4.0 weitere wichtige Änderungen. |

Neuerungen in der Nachrichtenansicht

Die Optik und die inhaltliche Bedienung des beA wurden verändert. Nach dem Einloggen ergibt sich in der Nachrichtenübersicht untenstehendes Bild. Es gibt vier Symbole oberhalb der blauen Kopfzeile:

Nachrichtenuebersicht_beA_Version_4-0_sw_300dpi.jpg (Bild: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz)
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Bild: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz

Hinter dem ersten Symbol verbirgt sich die Spaltenanzeige, die daher vom rechten Rand verschwunden ist.

Praxistipp | Sie können für jeden Ordner die anzuzeigenden Spalten individuell pro Nutzer einstellen. Bisher können Sie leider die „aktuelle Auswahl“ noch nicht für andere Ordner übernehmen.

Mit dem Symbol Filter können Nachrichten nach bestimmten Kriterien durchsucht werden.

Filtersymbol_beA_Version_4-0_sw_300dpi.jpg (Bild: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz)
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Bild: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz

Praxistipp | Leider können Sie nicht konkret nach einem bestimmten Datum suchen. Hinter dem Pfeil nach „Alle“ verbergen sich nur die Kriterien „Heute“, „Gestern“, „Diese Woche“, „Letzte Woche“, „Dieser Monat“ und „Letzter Monat“.

Das dritte Symbol bezieht sich auf das Hervorheben von Nachrichten. Ein Klick auf dieses Symbol wechselt von der Nachrichtensicht in die Einstellungen. Dort kann man (wie bisher auch), neue Hervorhebungen anlegen oder bestehende Hervorhebungen bearbeiten oder löschen.

Hervorhebung von Nachrichten verwalten_sw_300dpi.jpg (Bild: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz)
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Bild: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz

Praxistipp | Hervorhebungen funktionieren nur, wenn vorher definierte Kriterien erfüllt sind. Dann färbt sich die Spalte in der Nachrichtenübersicht nach der vorher festgelegten Farbe automatisch ein.

Hervorherbungen_automatisch_beA_Version_4-0_sw_300dpi.jpg (Bild: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz)
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Bild: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz

Praxistipp | Anstelle von Hervorhebungen bieten sich Etiketten als optische Hilfsmittel an. Diese lassen sich unmittelbar an der Nachricht anbringen. Warum den Hervorhebungen nun eine herausgehobene Position in der Nachrichtenübersicht gewidmet ist, erschließt sich m. E. nicht.

Das letzte Symbol setzt die Spaltenbreite zurück, sofern diese vorher verändert wurde.

Praxistipp | Wünschenswert wäre, dass die einmal eingestellte Spaltenbreite vom System beibehalten wird, das wäre ein „echter Mehrwert“.

Zu guter Letzt kann man jetzt die Anzahl der anzuzeigenden Nachrichten zwischen 5 und 100 einstellen.

Praxistipp | beA ist kein Archiv. Legen Sie Regeln fest, wie lange die Nachrichten nach dem Exportieren im beA verbleiben sollen. Nach § 27 der RAVPV werden Nachrichten 90 Tage nach ihrem Eingang in den Papierkorb verschoben und dort nach weiteren 30 Tagen gelöscht.

Änderungen bei der Erstellung einer Nachricht

Wenn Sie einen Anhang hinzufügen, kann die Datei mit einem Klick auf den Dateinamen direkt angezeigt werden. Sie sparen einen zusätzlichen Klick, der vorher notwendig war (Datei markieren und dann auf Anzeigen klicken).

Praxistipp | Leider wird der Anhang immer noch als Typ „Anlage“ hochgeladen, obwohl hier die Gefahr besteht, dass Dateien dann ohne qeS von Mitarbeitern (und damit nicht auf dem „Sicheren Übermittlungsweg“) versendet werden können. Wünschenswert wäre, dass anstelle einer Anlage immer der Typ „Schriftsatz“ (der in jeder Nachricht erforderlich ist) an der ersten Stelle erscheint.

Anhaenge_beA_Version_4-0_sw_300dpi.jpg (Bild: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz)
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Bild: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz

Anstelle der Bezeichnung „Anhangstyp“ lautet die Überschrift jetzt „Typ“. Zusätzlich gibt es in der Zeile ein Stiftsymbol für die Signatur und ein Löschsymbol zum Löschen der Datei. Die Funktionen „Signieren“, „Anzeigen“, „Löschen“ sowie die Änderung einer Bezeichnung und des Typs sind nach wie vor vorhanden und können – wie bisher – alternativ verwendet werden.

Die Anhang-Spalte (Klammersymbol) in der Nachrichtenübersicht wurde ersatzlos entfernt.

Symbol_Anhang_beA_Version_3-32_sw_300dpi.jpg (Bild: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz)
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Vertrauliche Nachrichten

Nun können drei verschiedene Vertraulichkeitsstufen über ein Dropdownfeld ausgewählt werden:

Nachrichtendetails_Vertraulichkeitsstufe_und_Betreff_beA_Version_4-0_sw_300dpi.jpg (Bild: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz)
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Bild: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz
  • Keine Angabe
  • Vertraulich zu behandeln
  • VS – nur für den Dienstgebrauch

Die Vertraulichkeitsstufe kann für Anwälte, Berufsausübungsgesellschaften (BAG) und beBPo verwendet werden. Für die anderen besonderen Postfächer muss diese Funktionalität in der jeweiligen Software erst umgesetzt werden.

Eingehende Nachrichten, die als vertraulich gekennzeichnet sind, werden in der beA-Webanwendung und in der beA-App der BRAK im Posteingang mit einem Schloss-Symbol angezeigt. In der geöffneten Nachricht ist das Schloss-Symbol oben rechts sichtbar.

Absender von Nachrichten an ein beA können ihrerseits eine Vertraulichkeitsstufe auswählen. Die so versendeten Nachrichten können nur von Nutzern gelesen werden, die das Recht 11 (Nachricht persönlich/ vertraulich öffnen) haben.

Praxistipp | Diese Erweiterung ist für die Kommunikation mit den Versorgungswerken, die zukünftig über die EGVP-Infrastruktur erfolgen wird, eine wichtige Ergänzung. Prüfen Sie anhand der Rechteverwaltung (Einstellungen > Postfachverwaltung > Benutzerverwaltung > Rechte- & Rollen verwalten), ob die aktuellen Einstellungen Ihrem Wunsch entsprechen.

Wegfall der zusätzlichen Angabe für die Justizbehörde

Die Kommunikation über beA erfolgt durch Strukturdaten (maschinenlesbar), die der Nachricht beigefügt werden. Das Feld „Justizbehörde“ bei den Nachrichtendetails entfällt ersatzlos. Diese Daten werden nun automatisiert aus dem Adressfeld der Nachricht ausgelesen und als Strukturdatensatz (xjustiz_nachricht.html) beigefügt.

Änderungen beim Pflichtfeld (*) Betreff

Der Betreff ist nach wie vor als Pflichtfeld (*) ausgestaltet. Wenn dort keine Eintragung erfolgt ist, lässt sich die Nachricht im beA nicht versenden.

Betreff_beA_Version_4-0_sw_300dpi.jpg (Bild: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz)
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Bild: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz

Um die Kommunikation mit der Justiz zu erleichtern, werden die im Betreff angegeben Informationen nun aus dem Strukturdatensatz in veränderter Form ausgelesen und angezeigt. Dies hat den Vorteil, dass die Zuordnung von eEB für die Justiz ohne Fehler möglich wird. Bei ausgehenden Nachrichten wird der Betreff jetzt so übermittelt, dass er in den verschiedenen Fachanwendungen der Justiz ausgelesen werden kann und so die Zuordnung von Nachrichten erleichtert.

Signaturkarte D-Trust Card 5.1 M100 ECC 2cc

Sie können in der beA-Webanwendung die Signaturkarte von D-Trust für die qeS verwenden. Welche Chipkartenleser (vgl. iww.de/s13002) und Signaturzertifikate im beA verwendet werden, beschreibt der beA-Support im Anwenderhandbuch.

E-Mail-Benachrichtigungen des beA sicher erkennen

In Zeiten zunehmender SPAM-Nachrichten hat die BRAK für E-Mail-Benachrichtigungen über neue beA-Eingänge zwei neue Merkmale hinzugefügt.

Elektronische Signatur von Benachrichtigungs-Mails aus beA

E-Mail-Benachrichtigungen vom beA enthalten nun ein Signaturzertifikat:

Eingang_einer_Nachricht_beA_Version_4-0_sw_300dpi.jpg (Bild: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz)
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Bild: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz

Damit wird sichergestellt, dass der signierte Text unverfälscht übermittelt wurde und vom Inhaber eines Zertifikats signiert wurde.

Praxistipp | Ist das nicht der Fall, klicken Sie keine Links an, löschen Sie die Benachrichtungs-E-Mail und prüfen Sie im beA, ob Einträge vorhanden sind.

Schutz von E-Mail-Benachrichtigungen des beA mit BIMI

Zusätzlich werden die E-Mail-Benachrichtigungen mit einem Brand Indicators for Message Identification (BIMI) versehen. BIMI ist ein E-Mail-Sicherheitsstandard, der es ermöglicht, das Markenlogo in einem E-Mail-Client neben der Absenderadresse anzuzeigen.

Die BRAK teilt mit: „Für Benachrichtigungen aus dem beA-System wird das beA-Logo neben der E-Mail angezeigt, wenn Ihr E-Mail-Programm und Ihr E-Mail-Anbieter BIMI unterstützen. Allerdings wird diese Funktionalität nur von einigen E-Mail-Anbietern unterstützt. Wenn Ihnen also kein beA-Logo angezeigt wird, ist das grundsätzlich kein Grund zur Sorge. Sie sollten aber wachsam sein, wenn Ihnen das Logo bei einer E-Mail-Benachrichtigung des beA normalerweise angezeigt wird und Sie dann E-Mails ohne das Logo erhalten.“ Bei meinem Test unter Outlook mit Office 365 wird das Logo nicht angezeigt.

Weiterführender Hinweis
  • Die Screenshots wurden mit freundlicher Genehmigung der BRAK ohne Änderung wiedergegeben.

AUSGABE: AK 6/2025, S. 99 · ID: 50424946

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