Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Satzungsversammlung der deutschen Anwaltschaft (§ 191a ff. BRAO) führt oft ein Schattendasein. Nachdem sich vieles im anwaltlichen Berufsrecht eingespielt hat, sind wichtige Entscheidungen des Gremiums zur Berufsordnung (BORA) und ...