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BRAK-Statistik 2022Zahl niedergelassener Anwälte sinkt weiter
| Die Mitgliederstatistik 2022 der BRAK zeigt, dass der Anwaltsmarkt im Wandel begriffen ist. Die Legal-Tech-Anwendungen durch Dienstleister werden in Zukunft weitere erhebliche Änderungen mit sich bringen. Für das Jahr 2023 darf mit Spannung beobachtet werden, wie sich die neue Berufsausübungsgesellschaft entwickelt, die jetzt Kammermitglied werden muss oder kann. Hier ein Überblick über die aktuellen Zahlen. |
1. Die Niedergelassenen-Zahlen
Zum Stichtag 1.1.22 verzeichneten die 28 Rechtsanwaltskammern insgesamt 167.085 Mitglieder (inkl. Anwaltsgesellschaften). Im Vergleich zum Vorjahr mit 167.092 Mitgliedern bedeutet dies erneut einen – wenn auch geringen – Rückgang um 0,004 Prozent. Der Weniger-Trend wird aber bei der Betrachtung der Zahlen über einen Zeitraum von fünf Jahren hinweg deutlich. Vom Jahr 2018 bis zum 1.1.22 ist ein Rückgang um insgesamt 7.780 Mitglieder (5,2 Prozent) zu verzeichnen. Dabei ist zu beachten, dass es sich immer um die Saldierung handelt, weil Neuzulassungen und Rückgaben der Zulassung zusammengezählt werden.
Anzahl niedergelassene Anwälte 2018 bis 2022 (ohne Gesellschaften) | |
1.1.18 | 150.602 |
1.1.19 | 148.227 |
1.1.20 | 146.795 |
1.1.21 | 144.713 |
1.1.22 | 142.822 |
Die Ursachen für den Rückgang sind unterschiedlich: Viele Mitglieder haben im Zusammenhang mit dem beA ihre Zulassung zurückgegeben, weil sie beruflich nicht mehr aktiv tätig sind. Die Zahl der Kanzleiaufgaben in den ostdeutschen Bundesländern hat deutlich zugenommen. Die Zahl der Sozietäten wächst; immer weniger Anwälte sind allein tätig. Es zeigt sich, dass Sozietäten etwa ab drei bis fünf Berufsträgern pro Kopf mehr Mandate bearbeiten und im Schnitt deutlich höhere Umsätze als Einzelanwälte erzielen.
2. Die Zugelassenen-Zahlen
Insgesamt waren zum Jahresbeginn 0,06 Prozent weniger und damit noch 165.587 Rechtsanwälte (Vorjahr: 165.680) zugelassen. Zuwachs gibt es bei den Rechtsanwältinnen: Waren im Vorjahr noch 59.466 und damit 35,9 Prozent Anwältinnen zugelassen, sind dies 2022 schon 60.057 (36,27 Prozent). Erneut haben sich die Einzelzulassungen als Rechtsanwalt zugunsten der Syndikuszulassungen deutlich verringert. Zum 1.1.22 waren zugelassen:
- 142.822 Rechtsanwälte in Einzelzulassung
- 5.149 Syndikusrechtsanwälte (+ 16,8 Prozent zu 2021)
- 17.616 Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte mit Doppelzulassung (+ 6,5 Prozent zu 2021)
Damit sind jetzt schon 13,7 Prozent aller persönlichen Kammermitglieder zugelassene Syndici (insgesamt 22.765 = + 8,6 Prozent gegenüber 2021) und rund ein Viertel der Anwaltschaft ist in Unternehmen und Verbänden tätig. Denn es gibt weiterhin eine Vielzahl von Kollegen, die neben ihrer Anwaltszulassung als Syndici tätig sind. Sie verfügen oft noch über eine wirksame Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sodass sie bisher keine separate Syndikuszulassung benötigen. Erst bei einem Arbeitgeberwechsel müssen sie diese Zulassung beantragen.
Der Frauenanteil ist in allen Zulassungsarten weiter angestiegen, liegt bei den Syndici jedoch noch einmal deutlich höher als bei den Einzelzulassungen (34,42 Prozent). 44,96 Prozent der doppelt Zugelassenen und sogar 57,7 Prozent der reinen Syndikusrechtsanwälte sind weiblich. Insofern scheint jetzt die Tätigkeit eine echte Alternative zur Tätigkeit im Staatsdienst zu sein.
3. Die Fachanwalts-Zahlen
Die Zahl der Fachanwälte ist abermals gestiegen: So gab es zum Stichtag 45.960 Fachanwälte (Vorjahr: 45.732). Davon waren 14.872 Fachanwältinnen (Vorjahr: 14.677). Damit liegt der Frauenanteil weiterhin bei 32,1 Prozent. Gemessen an der Gesamtzahl der insgesamt zugelassenen Rechtsanwälte sind 27,8 Prozent auch Fachanwälte. Von den insgesamt zugelassenen Rechtsanwältinnen sind 24,8 Prozent auch Fachanwältinnen.
Der Zuwachs der Fachanwaltschaften kommt sicherlich zum Teil daher, dass nun Syndikusrechtsanwälte leichter Fachanwälte werden können. Denn es zählen auch die Fälle mit, die bei der Tätigkeit für den Arbeitgeber bearbeitet werden. Das war vor 2016 noch umstritten.
Die Zahl der erworbenen Fachanwaltstitel hat ebenfalls weiter zugenommen und beträgt nun insgesamt 58.229 (Vorjahr: 57.861). Es erwarben 34.901 Rechtsanwälte (davon 12.079 weiblich) einen Fachanwaltstitel, 9.846 Rechtsanwälte (davon 2.577 weiblich) zwei Fachanwaltstitel und 1.213 Rechtsanwälte (davon 216 weiblich) die höchstmöglichen drei Fachanwaltstitel.
Beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor die für Arbeitsrecht (11.055). Dieser folgt die Fachanwaltschaft für Familienrecht (9.137), die mit 59 Prozent weiterhin den höchsten Frauenanteil aufweist (Vorjahr: 58,8 Prozent). Gleichzeitig verzeichnet sie allerdings neben den Fachanwaltschaften für Steuerrecht, für Sozialrecht und nun auch für Bank- und Kapitalmarktrecht erneut einen Rückgang. Die höchsten Zuwächse verbuchten die Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht, gefolgt von Erb-, Informationstechnologie-, Straf- und Medienrecht. Viele der neugeschaffenen Fachanwaltstitel (insgesamt zurzeit 24) stoßen allerdings in der Anwaltschaft auf wenig Interesse.
AUSGABE: AK 8/2022, S. 136 · ID: 48418820