Aug. 2022
Lohnabrechnung
Arbeitslohnspende für vom Krieg in der Ukraine Betroffene
11.04.2022
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Gesetzesänderungen/MindestlohnAnhebung des Mindestlohns und der Grenze für Mini- bzw. Midijobs
Leseprobe12.04.20224767 Min. Lesedauer
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Künftig gilt eine dynamische Geringfügigkeitsgrenze
| Seit 1.1.22 beträgt der Mindestlohn 9,82 EUR pro Stunde. Er steigt zum 1.7.22 auf 10,45 EUR. Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Mindestlohn ab 1.10.22 auf 12 EUR pro Stunde angehoben werden. Künftig orientiert sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Im Zuge der Anpassung auf 12 EUR wird die Entgeltgrenze von derzeit 450 EUR auf 520 EUR angehoben. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll von monatlich 1.300 EUR auf 1.600 EUR angehoben werden (Midijob). |
- Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ vom 23.2.22, Abruf-Nr. 228230
ID: 48182460
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