Okt. 2024
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HilfsmittelversorgungPflegehilfsmittel: Friedenspflicht vereinbart
Abo-Inhalt12.09.20242465 Min. Lesedauer
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| Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich auf eine Friedenspflicht hinsichtlich des zum 30.09.2024 gekündigten DAV-Pflegehilfsmittelvertrags verständigt. |
Der alte Vertrag behält bis zum 31.12.2024 seine Gültigkeit
Der alte Vertrag behält noch bis zum 31.12.2024 seine Gültigkeit – es sei denn, es wird vorher eine Einigung erzielt. Sollte über diesen Termin hinaus ein Schiedsverfahren notwendig werden, dürfen Apotheken ihre Patienten bis zum Schiedsspruch weiterhin zu den alten Vertragsbedingungen versorgen.
AUSGABE: AH 10/2024, S. 1 · ID: 50162778
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