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ApothekervergütungImpfsaison 2024/2025: Entscheidung der Schiedsstelle zur Vergütung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken

Abo-Inhalt29.08.20241676 Min. Lesedauer

| Zum 01.07.2024 traten die durch die Schiedsstelle festgelegten Änderungen im Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen in Apotheken nach § 132e Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V in Kraft. |

Demnach beträgt die Vergütung für die Durchführung inklusive Dokumentation von Schutzimpfungen gegen Grippe in Apotheken bis zum 31.12.2024 10,00 Euro und ab dem 01.01.2025 10,40 Euro. Zusätzlich erhält die Apotheke als Aufwandsentschädigung für Nebenleistungen wie Verbrauchsmaterialien einen Betrag von 0,40 Euro. Für das Risiko, dass ggf. Impfstoff verworfen werden muss, erhält die Apotheke bis zum 31.03.2025 einen Ausgleich von 1,00 Euro pro Impfung. Ab dem 01.04.2025 sinkt dieser Ausgleich auf 0,30 Euro, weil ab der kommenden Impfsaison gemäß § 2 Abs. 6 S. 2 des Vertrags auch Impfstoffe aus Einzelpackungen bezogen werden dürfen.

Beachten Sie | Nach Prüfung der Vertragsparteien gilt die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 14 Buchstabe a S. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG). Für den Fall, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nachträglich eine Umsatzsteuerpflicht feststellen sollte, werden die Mitgliedskassen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) den ausstehenden Umsatzsteueranteil gegenüber den betroffenen Apotheken begleichen.

AUSGABE: AH 10/2024, S. 1 · ID: 50135993

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