FeedbackAbschluss-Umfrage

ABC der Abrechnung„A“ – Akuter Thoraxschmerz und plötzlicher Tod

Abo-Inhalt31.03.20233927 Min. LesedauerVon Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

| Der Hausarzt wird während der Sprechstunde zu einem 35-jährigen Patienten gerufen, der nach Angabe der Ehefrau über starke thorakale Schmerzen in der rechten Seite klagt. Vor zwei Wochen hatte der Patient einen Atemwegsinfekt gehabt, war aber nicht beim Arzt gewesen. In der Vorgeschichte finden sich keine relevanten Erkrankungen, lediglich eine sportbedingte Außenknöchelfraktur vor drei Jahren. Es besteht keine Dauermedikation. Von Beruf ist der Patient Auslieferungsfahrer eines Möbelhauses. |

AAA_Grafik_ICD-10-GM_Akuter Thoraxschmerz.eps (© IWW Institut)
Bild vergrößern
© IWW Institut

Befund und weiteres Prozedere

Der Hausarzt unterbricht die Sprechstunde und fährt zum Patienten nach Hause. Beim Eintreffen in der Wohnung befindet sich der Patient in relativ gutem Allgemeinzustand. Er klagt über deutliche dumpfe thorakale Schmerzen. Schweißausbruch, Luftnot oder Angstgefühle treten nicht auf. Während der Untersuchung tritt plötzlich Bewusstlosigkeit mit Pulsverlust und Atemstillstand ein.

Der Hausarzt beginnt sofort Reanimationsversuche und fordert die Ehefrau auf, den Notarztwagen anzufordern, der dann auch nach fünf Minuten eintrifft. Zwischenzeitlich erfolgt die Intubation durch den Hausarzt und die Einleitung einer zunächst durch Ambu-Beutel getragenen, später maschinellen Beatmung. Bei Nulllinie im EKG erfolgt die Suprarenininjektion und mehrfache Elektrodefibrillation durch den Notarzt. Trotz aller Bemühungen verstirbt der Patient.

Eine Obduktion ergibt später eine akute Myokarditis, vermutlich durch den Virusinfekt bedingt. Nach zweieinhalb Stunden erfolgt ein erneuter Hausbesuch mit Durchführung der Leichenschau und Ausstellung einer vorläufigen Todesbescheinigung (GOÄ-Leistung).

Abrechnung EBM

Abrechnung des Besuches aus der Sprechstunde heraus mit der Nr. 01412 sowie der Nr. 03000. Die nach dem Kollaps sofort eingeleitete Reanimation wird mit der Nr. 01220, die Intubation durch den Hausarzt mit der Nr. 01221 abgerechnet. Auch eine Defibrillation kann mit der Nr. 01222 abgerechnet werden, wenn sie vom Hausarzt durchgeführt wird.

EBM

Punkte

Euro**

Leistung

Prüfzeit in Min.***

Bemerkungen

03000 (03003)

114

13,10

Versichertenpauschale, 35. Lebensjahr

9/QP

Altersabhängig, einmal im BHF****

01412

626

71,94

Dringender Besuch II, Besuch mit Unterbrechung der Sprechstunde

k. A.

Nicht im organisierten Notfalldienst abrechenbar

01220*

1027

118,02

Reanimationskomplex

k. A.

Obligater Leistungsinhalt: künstliche Beatmung und/oder extrathorakale Herzmassage

01221

203

23,33

Zuschlag Beatmung, tracheale Intubation

k. A.

Jeweils nur als Zuschlag zur EBM-Nr. 01220 berechnungsfähig

01222

288

32,10

Zuschlag Defibrillation, Elektrodefibrillation

k. A.

Abrechnung GOÄ

Die Abrechnung der Nr. 50 GOÄ kann mit dem Faktor 3,5 erfolgen. Dabei kann als Begründung angegeben werden: „Besuch aus der Sprechstunde heraus“. Hinzu kommt das Wegegeld sowie die Nr. 7 GOÄ. Für die Reanimation inkl. der Intubation ist die Nr. 429 GOÄ berechnungsfähig. Die Injektion von Suprarenin kann mit der Nr. 253 GOÄ abgerechnet werden. Die Kardioskopie, wenn sie vom Hausarzt durchgeführt wird, ist mit der Nr. 431 GOÄ zu liquidieren.

Beim zweiten Besuch zur Leichenschau wird bei einer Gesamtdauer von 25 Minuten die Nr. 100 GOÄ abgerechnet. Bei einer Leistungsdauer von mindestens 10 Minuten, aber unter 20 Minuten (ohne die Zeit für die Anfahrt) hätten lediglich 60 Prozent der Gebühr nach Nr. 100 GOÄ berechnet werden können. Auch wenn neben den Nrn. 100 und 101 GOÄ kein Besuch abrechenbar ist, kann im Bedarfsfall dennoch ein Unzeitzuschlag nach F, G oder H berechnet werden, allerdings nur mit dem Einfachsatz. Daneben ist zwar kein Besuch, aber evtl. auch Wegegeld berechenbar.

GOÄ

Punkte

Euro**

Leistung

Bemerkungen

50

320

42,90

Symptomorientierte Untersuchung

Faktor 3,5 möglich, da aus der Sprechstunde heraus

§ 8

3,58

Wegegeld nach § 8 GOÄ

Entfernungsabhängig, hier: Radius bis 2 km

7

160

21,45

Untersuchung Organgebiet, z. B. Thorax

Außer neben Nrn. 5, 6 und 8 GOÄ immer, auch mehrfach im BHF***, abrechenbar

429

400

53,62

Reanimation, ggf. inkl. Intubation

430*

400

53,62

Elektrodefibrillation oder -stimulation

Auch bei mehrfachen Stromstößen nur einmal

431*

100

13,41

Elektrokardioskopie

253*

70

9,38

Injektion

Zusätzlich: Medikament als Sachkosten (§ 10 GOÄ)

Zweiter Besuch zur Leichenschau

100

1896

110,51***

Leichenschau und vorläufige Todesbescheinigung, mindestens 20 Minuten

Bei Dauer von mind. 10 und unter 20 Minuten ist Nr. 100 GOÄ und bei Dauer von mind. 20 Minuten und unter 40 Minuten ist Nr. 101 jeweils nur mit 60 Prozent des Honorars abrechenbar

101

2844

165,77***

Leichenschau und Todesbescheinigung, mind. 40 Minuten

102

474

27,63***

Zuschlag bei unbekannter Identität des Toten oder besonderen Todesumständen, z. B. bei V. a. nicht natürlichen Tod, mind. 10 Minuten

Abrechenbar nur, wenn der zusätzliche Zeitbedarf durch die Umstände mind. 10 Minuten beträgt.

§ 8

3,58

Wegegeld

Entfernungsabhängig, hier: Radius bis 2 km

„Akuter Thoraxschmerz und plötzlicher Tod“ – Abrechnungsvorschlag

Leistung

EBM

GOÄ

Anmerkungen

Position

Punkte

Euro*

Position

Punkte

Euro 1,0-/2,3-/ 3,5-fach

Erstkonsultation

Versichertenpauschale (35-jähriger Patient)

03003

114

13,10

–***

EBM: PC-Eingabe: 03000

Hygienepauschale

03020

2

0,23

–***

Automatisches Hinzufügen durch die KV

Vorhaltepauschale (VP)

03040

138

15,86

–***

NäPa-Pauschale

03060

22

2,53

–***

Zuschlag zur 03060

03061

12

1,38

–***

Wirtschaftlichkeitsbonus

32001

19

2,18

–***

Besuch aus der Sprechstunde

01412

626

71,94

50

320

65,28

GOÄ: Faktor 3,5, da aus der Sprechstunde heraus

Wegegeld

§ 8

3,58

Hier: Radius bis 2 km

Symptomorientierte Untersuchung

–**

7

160

21,45

Auch neben Nr. 800 GOÄ abrechenbar

Reanimation

01220

1027

118,02

429

400

53,62

GOÄ: Reanimation ggf. inkl. Intubation

Intubation

01221

203

23,33

Intravenöse Injektion

–**

253

70

9,38

EBM: in der VP enthalten

Zweiter Besuch zur Leichenschau und zur Ausstellung des Totenscheins

Leichenschau und vorläufige Todesbescheinigung, mind. 20 Minuten

–**

100

1896

110,51

Daneben ist kein Besuch abrechenbar

Wegegeld

–**

§ 8

3,58

Auch neben Nrn. 100 bis 109 GOÄ abrechenbar

Weiterführende Hinweise
  • Download Nr. 1: Das Faktenblatt zur Leichenschau 2020 steht für für AAA-Abonnenten online unter iww.de/s7817 bereit.
  • Download Nr. 2: Kompendium ABC der Abrechnung – 26 typische Praxisfälle (96 Seiten) steht ebenfalls online bereit unter iww.de/s7818.
  • Download Nr. 3: Schaubild zum Hausbesuch nach GOÄ, online unter iww.de/s7819
  • Hausbesuch als abrechnungstechnischer Dauerpatient (AAA 02/2019, Seite 2)
  • Hausbesuche: knifflige Konstellationen (AAA 02/2018, Seite 7)
  • ABC der Abrechnung: „K“ - Kollaps mit Reanimation (AAA 06/2016, Seite 17)

AUSGABE: AAA 4/2023, S. 17 · ID: 49262552

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023

Bildrechte