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ABC der Abrechnung„P“ – Palliativmedizinische Betreuung

Abo-Inhalt03.02.20221960 Min. LesedauerVon Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

| Die 85-jährige Patientin kommt in Begleitung ihrer Tochter in die hausärztliche Sprechstunde. Sie ist am Vortag mit einem inoperablen ossär metastasierten Nierentumor aus der Klinik entlassen worden. Zudem leidet die Patientin an einem rezidivierend symptomatischen Bandscheibenprolaps und multiplen internistischen Grundleiden. Da die Patientin mit Blick auf ihr Alter eine Chemotherapie strikt abgelehnt hat, wurde sie nach Rücksprache mit dem Hausarzt in die häusliche Pflege ihrer Tochter entlassen. |

AAA_Grafik_ICD_P_Palliativmedizinische Betreuung.eps (© IWW Institut)
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© IWW Institut

Diagnose und weiteres Prozedere

Bei der Patientin liegt ein fortgeschrittenes Nierenkarzinom (rechts) mit zahlreichen ossären Metastasen vor (ICD: C64GR; C79.5G; R52.2G). Es handelt sich um eine 85-jährige Frau in reduziertem Allgemein- und Ernährungszustand (RR 120/75 mmHg, HF 84/min). Das Abdomen ist weich, das rechte Nierenlager klopfempfindlich. Zudem sind ein deutlicher Druckschmerz am rechten Hüftgelenk und Bewegungsschmerz im Bereich der gesamten LWS feststellbar. Die Diagnostik im Krankenhaus hatte einen großen Tumor der rechten Niere gezeigt sowie im Skelettszintigramm zahlreiche metastasenverdächtige Befunde über der LWS und im Beckenkammbereich.

Der Hausarzt führt zunächst eine palliativmedizinische Ersterhebung durch, untersucht die Patientin und bespricht mit ihr und der Tochter das weitere Vorgehen, die Einstellung auf ein orales Opioid, MCP und Laxans. Zur Nacht wird ein niedrig dosiertes Antidepressivum als Co-Medikation verschrieben. Im weiteren Verlauf kommt es bei bedarfsabhängig angepasster Schmerztherapie zu mehr oder weniger regelmäßigen Besuchen, die aber auch gelegentlich notfallmäßig erfolgen.

Abrechnung EBM

Im Gegensatz zur GOÄ bietet der EBM einige spezifische palliativmedizinische Positionen, die auch in diesem Fall angesetzt werden können.

EBM

Punkte

Euro*

Leistung

Prüfzeit in Min.**

Bemerkungen

03005

200

22,53

Versichertenpauschale, ab 76. Lebensjahr

16 / QP

PC-Eingabe: 03000

03220

130

14,65

Chronikerpauschale I

8 / QP

Beim ersten persönlichen APK***

03221

40

4,51

Chronikerpauschale II

2 / QP

Beim zweiten persönlichen APK***

03370

341

38,42

Palliativmedizinische Ersterhebung

k. A.

Einmal im Krankheitsfall (= vier Quartale)

03371

159

17,91

Zuschlag für palliativmedizinische Betreuung

12 / TP

Dauer mind. 15 Minuten,

einmal im BHF****

03372

124

13,97

Zuschlag für palliativmedizinische Betreuung neben 01410, 01413

12 / TP

Mind. 15 Minuten, mehrfach möglich je vollendete 15 Minuten

03373

124

13,97

Zuschlag für palliativmedizinische Betreuung neben den Nrn. 01411, 01412, 01415

k. A.

einmal pro Besuch

03230

128

14,42

Ärztliches Gespräch

10 / TP

Auch möglich, wenn Gespräch nur mit Bezugsperson erfolgt

01410

212

23,88

Besuch

13 / TP

Geplanter Besuch

01411

469

52,84

Dringender Besuch I

k. A.

Unvorhergesehen, abhängig von Wochentag und Uhrzeit

01412

626

70,53

Dringender Besuch II

k. A.

Bei einer Erstkonsultation im Quartal kann die Versichertenpauschale sowie die Chronikerpauschale nach Nr. 03220 abgerechnet werden. Nach medizinischer Aufklärung der Patientin und Entscheidung für eine lediglich palliative Behandlung führt der Hausarzt zunächst eine Ersterhebung aus und erstellt dann einen Behandlungsplan, den er der Patientin bzw. der Tochter in schriftlicher Form mitgibt (Nr. 03370). Für die weitere palliativmedizinische Betreuung in diesem Quartal rechnet der Arzt gleichzeitig die Nr. 03371 ab. Im weiteren Verlauf kommt es noch zu zwei Praxiskontakten. Danach folgen nur noch Kontakte im Rahmen von Hausbesuchen, teilweise geplant, teilweise auch notfallmäßig wegen stärkster Schmerzen mit subkutanen Morphin-Injektionen. Zusätzlich berechnungsfähig ist

  • neben geplanten Besuchen (Nr. 01410) die Nr. 03372,
  • neben Notfallbesuchen (Nrn. 01411, 01412 und 01415) die Nr. 03373.

Zwischendurch kommt es auch zu Gesprächen mit der Tochter (ohne die Patientin) über Behandlung, Prognose und das weitere Vorgehen (Nr. 03230).

Abrechnung GOÄ

In der GOÄ gibt es keine spezifischen palliativmedizinischen Positionen. Hier muss auf die allgemeinen Positionen zurückgegriffen werden. Beim ersten Kontakt nach dem Krankenaus kann die Nr. 34 GOÄ abgerechnet werden sowie Nr. 7 und Nr. 76 analog für den Therapieplan. Bei weiteren Terminen in der Praxis wird Nr. 1 oder Nr. 3 GOÄ für eine längere Beratung abgerechnet, zudem evtl. die Nr. 5 sowie die Nr. 4 für eine ausführliche Unterweisung der Tochter darüber, was im Notfall bei Schmerzen oder Übelkeit oder sonstigen Problemen zu tun ist. Bei chronischer Betreuung kann evtl. einmal im Kalenderjahr die Nr. 15 GOÄ abgerechnet werden, allerdings ohne die Nr. 4 GOÄ im selben Behandlungsfall. Die Besuche werden mit der Nr. 50 und je nach Uhrzeit und Wochentag mit den Zuschlägen E bis H abgerechnet; zusätzlich Wegegeld. Für die subkutane Injektion fällt die Nr. 252 an, zzgl. der Auslagen für die Medikamente, wenn sie aus dem privaten Praxisbedarf entnommen werden.

GOÄ

Punkte

Euro/2,3-fach

Leistung

Bemerkungen

1

80

10,72

Beratung, auch telefonisch

Einmal im BHF* neben Sonderleistung

3

150

20,11

Eingehende Beratung

Mind. zehn Minuten, bei längerer Dauer: Faktorsteigerung

4

220

29,49

Fremdanamnese oder Unterweisung

Nur einmal im BHF*

5

80

10,72

Symptombezogene Untersuchung

Einmal im BHF* neben Sonderleistungen

7

160

21,45

Untersuchung eines Organsystems

Mehrfach auch ohne Begründung im BHF* möglich

15

300

40,22

Koordination flankierender Maßnahmen

Nicht neben Nr. 4 GOÄ im selben BHF*

34

300

40,22

Erörterung bei lebensverändernder oder lebensverkürzender Erkrankung

Max. zweimal in sechs Monaten, mind. 20 Minuten

50

320

42,90

Besuch

Evtl. Zuschlag E, F, G und/oder H

A 76

70

9,38

Therapieplan, Nr. 76 GOÄ analog

Muss schriftlich erfolgen

252

40

5,36

Injektion, i.m. oder s. c.

Evtl. Auslagenersatz gemäß § 6 GOÄ

„Palliativmedizinische Betreuung“ – Abrechnungsvorschlag

Leistung

EBM

GOÄ

Anmerkungen

Ziffer

Punkte

Euro*

Ziffer

Punkte

Euro/ 2,3-fach

Erstkonsultation

Versichertenpauschale (85-jährige Patientin)

03005

200

22,53

–**

EBM: PC-Eingabe: 03000

Untersuchung Organbereich

–***

7

160

21,45

Bei Untersuchung mehrerer Organsysteme erhöhter Faktor möglich

Palliativmedizinische Erhebung, Erörterung

03370

341

38,42

34

300

40,22

GOÄ: mind. 20 Minuten

Palliativmedizinische Betreuung

03371

159

17,91

–**

Mind. 15 Minuten, einmal im BHF****

Weitere Praxiskontakte

Beratung

–***

1

80

10,72

Nur einmal im BHF**** neben Sonderleistungen, nicht neben Nr. 34 GOÄ

Eingehende Beratung

–***

3

150

20,11

Nur neben Nrn. 5, 6, 7, 8, 800 oder 801

Symptomorientierte Untersuchung

–***

5

80

10,72

Nur einmal im BHF**** neben Sonderleistungen

Unterweisung der Bezugsperson

03230

128

14,42

4

220

29,49

Im BHF**** nur einmal und nicht neben Nr. 15 abrechenbar

Chronikerpauschale I

03220

130

14,65

–**

Beim ersten persönlichen APK*****

Chronikerpauschale II

03221

40

4,51

–**

Beim zweiten persönlichen APK*****

Koordination bei chronischer Krankheit

–***

15

300

40,22

Im Kalenderjahr nur einmal abrechenbar

Besuchskontakte

Geplanter Besuch

01410

212

23,88

50

320

42,90

Nr. 50 GOÄ: Bei längerer Dauer steigerbar (§ 5 GOÄ)

Zuschlag zu Nr. 01410

03372

124

13,97

–**

Je vollendete 15 Minuten

Dringender Besuch

01411

01412

469

626

52,84

70,53

50

320

42,90

Nr. 50 GOÄ: Zusätzlich Zuschlag E, F, G und/oder H

Zuschlag zu Nr. 01411, 01412

03373

124

13,97

–**

Einmal pro Besuch

Subkutane Injektion

–***

252

40

5,36

Zzgl. Auslagenersatz

Weiterführende Hinweise

AUSGABE: AAA 2/2022, S. 17 · ID: 47928930

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