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Die letzte SeiteDiese Entscheidungen müssen Sie kennen

Abo-Inhalt08.09.202545 Min. LesedauerVon RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne

| Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zur Vergütung, zum Prozessrecht und zum Kündigungsrecht. |

Rechtsprechungsübersicht

Arbeitsvertrag – LAG Niedersachsen 22.5.25, 5 SLa 249/25, Abruf-Nr. 248781

Eine formularmäßige Klausel, die den ArbG berechtigt, einen ArbN ohne Vorliegen weiterer Voraussetzungen innerhalb der Kündigungsfrist freizustellen, verstößt gegen § 307 BGB und ist unwirksam. Hierauf wies das LAG Niedersachsen hin.

Vergütung – BAG 20.3.25, 7 AZR 46/24, Abruf-Nr. 249391

Korrigiert der ArbG eine mitgeteilte und gewährte Vergütungserhöhung, die sich für das Betriebsratsmitglied als Anpassung seines Entgelts entsprechend § 37 Abs. 4 S. 1 BetrVG darstellen durfte, muss der ArbG nach einer Entscheidung des BAG darlegen und beweisen, dass die Vergütungserhöhung objektiv fehlerhaft war.

Freistellung – LAG Köln 10.4.25, 3 SLa 629/24, Abruf-Nr. 249394

Das LAG Köln hat entschieden, dass der aufgrund eines Guthabens in einem Langzeitkonto bestehende Freistellungsanspruch des ArbN auch dann durch seine Freistellung erfüllt wird, wenn der ArbN nachträglich im Freistellungzeitraum arbeitsunfähig erkrankt.

Kündigungsrecht – LAG Niedersachsen 29.4.25, 11 SLa 472/24, Abruf-Nr. 248955

Eine Kündigung kann nicht erfolgreich auf Gründe gestützt werden, die der ArbG schon zur Begründung einer vorhergehenden Kündigung vorgebracht hat und die in dem früheren Kündigungsschutzprozess mit dem Ergebnis materiell geprüft worden sind, dass sie die Kündigung nicht tragen. Der ArbG kann eine spätere Kündigung nicht damit stützen, dass er diese Gründe wiederholt. Ein solches Vorbringen ist ausgeschlossen.

Kündigungsrecht – BAG 18.6.25, 2 AZR 228/23, Abruf-Nr. 248891

Erweist sich eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist als unwirksam, endet das Arbeitsverhältnis aber aufgrund einer durch Umdeutung gewonnenen ordentlichen Kündigung zum selben Termin, ist die Kündigungsschutzklage nach einer Entscheidung des BAG insgesamt abzuweisen.

BEM – LAG Baden-Württemberg 14.1.25, 15 Sa 22/24, Abruf-Nr. 249282

Überträgt der ArbG das betriebliche Eingliederungsmanagement an einen externen Dienstleister und unterlaufen diesem Dienstleister Fehler bei der Durchführung, muss der ArbG sich diese Verfahrensfehler wie eigene zurechnen lassen. So entschied es das LAG Baden-Württemberg.

Prozessrecht – LAG Berlin-Brandenburg 20.3.25, 5 Sa 734/24, Abruf-Nr. 249197

Eine Partei darf mit Nichtwissen bestreiten, einen bestimmten Vertragstext unterzeichnet zu haben, wenn sie schlüssig vorträgt, bei der Unterzeichnung den Text nicht wahrgenommen zu haben. Im Fall des LAG Berlin-Brandenburg ging es dabei um ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot.

Prozessrecht – BAG 16.5.25, 6 AZN 757/24, Abruf-Nr. 248521

Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann wirksam erst nach Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils des LAG eingelegt und begründet werden. Diesen prozessualen Hinweis gab das BAG.

AUSGABE: AA 9/2025, S. 164 · ID: 50508289

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