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StatistikStatistische Daten rund um die Zahnarztpraxis aus den Jahren 2022 und 2023

Abo-Inhalt13.02.20257 Min. LesedauerVon Dipl.-Volkswirtin Katja Nies und Dr. med. dent. Detlev Nies, Köln, Sachverständige für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxenvon Dipl.-Volkswirtin Katja Nies und Dr. med. dent. Detlev Nies, Köln, Sachverständige für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen

| Die Analyse statistischer Daten über die gesamte Zahnärzteschaft bietet einzelnen Zahnarztpraxen viele Vorteile, denn der Vergleich mit branchenspezifischen Kennzahlen hilft, Schwachstellen in der eigenen Praxis zu identifizieren und Verbesserungen gezielt umzusetzen. Ende 2024 haben sowohl die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) als auch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und das Statistische Bundesamt ihre statistischen Erhebungen zu Zahnarztpraxen veröffentlicht. Um Sie nicht mit zu vielen Daten zu überfordern, wird in diesem Beitrag versucht, aus den genannten Publikationen ein Gesamtbild zu schaffen. Details zu bestimmten Teilaspekten können Sie bei Interesse den einzelnen Publikationen entnehmen. |

Einordnung und Quellen

Die Auswahl der im Folgenden dargestellten Daten ist von den Erfahrungen geprägt, die die Autoren in langjähriger Beratungs- und Bewertungspraxis als relevant für die einzelne Zahnarztpraxis erachtet haben. Die aktuellsten Angaben in diesen Publikationen beziehen sich meistens auf die Jahre 2021 und 2022, in Einzelfällen auch auf 2023. Die verwendeten Quellen werden im Beitrag wie folgt gekennzeichnet:

  • (DeStatis) Statistisches Bundesamt, Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich 2022, veröffentlicht im September 2024 (iww.de/s12411)
  • (KZBV) KZBV-Jahrbuch 2024, Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung, veröffentlicht im Dezember 2024 (iww.de/s12409)
  • (BZÄK) Bundeszahnärztekammer, Statistisches Jahrbuch 2023/2024, veröffentlicht im November 2024 (iww.de/s12410)
  • ABL = Alte Bundesländer, NBL = Neue Bundesländer
Merke | Die statistischen Erhebungen zu Zahnarztpraxen sind sowohl seitens des Statistischen Bundesamts als auch der KZBV neu strukturiert worden, werden aber nicht nach gleichen Kriterien ausgewiesen. Die Daten des Statistischen Bundesamts beziehen sich auf das Jahr 2022 und sind in Praxis-Größenklassen eingeteilt. Durchschnittswerte pro Praxisinhaber für Umsatz, Kosten und Gewinn werden unter Einbeziehung von BAG und MVZ angegeben, was zu deutlich anderen Werten führt als ein inhaberbezogener Ausweis der Daten, den die KZBV bevorzugt. Die Daten der KZBV für einen Abgleich der zu betrachtenden Praxis mit Durchschnittswerten sind auch deshalb aussagekräftiger als die Daten des Statistischen Bundesamts, weil in den Daten des statistischen Bundesamts lediglich die Daten für Gesamt-Deutschland ausgewiesen werden und die Unterschiede zwischen ABL und NBL nicht erkennbar sind. Daher wird diesbezüglich auf die Daten der KZBV zurückgegriffen. Die statistische Veröffentlichung der BZÄK ergänzt die Publikationen mit Daten zur Ausbildungssituation, zur Altersstruktur der Zahnärzte und zu anderen Daten, die das ökonomische Geschehen abrunden.

Umsatz, Kosten und Gewinn laut steuerlicher Einnahmen-Überschuss-Rechnung je Inhaber

Deutschland (KZBV, Kapitel 5.3)
Jahr
Umsatz
Kosten
Kosten in % vom Umsatz
Gewinn in Euro
Gewinn in % vom Umsatz
2018
527.700359.70068,2168.00031,8
2019
563.400382.90068,0180.50032,0
2020
550.100371.00067,4179.10032,6
2021
616.300414.00067,2202.30032,8
2022
632.700433.10068,5199.60031,5

Anzumerken ist, dass die Praxisumsätze durch die (in den Tabellen enthaltenen) Pandemiezuschläge dergestalt verzerrt wurden, dass im Jahr 2020 ohne Pandemiezuschlag die Praxisumsätze leicht zurückgegangen wären und im Jahr 2021 der umgekehrte Effekt eingetreten wäre. Bereinigt man die Praxisumsätze um die Pandemiezuschläge, ergibt sich für den Zeitraum 2019 bis 2022 eine durchschnittliche nominale Steigerung des Einnahmenüberschusses von 3,4 Prozent. Da in diesem Zeitraum aber die Inflationsrate überdurchschnittlich angestiegen ist, hat sich der Realwert des Einkommens um durchschnittlich 0,1 Prozent pro Jahr vermindert.

ABL (KZBV, 5.7)
Jahr
Umsatz
Kosten
Kosten in % vom Umsatz
Gewinn in Euro
Gewinn in % vom Umsatz
2018
552.300378.80068,6173.50031,4
2019
589.900403.40068,4186.50031,6
2020
574.100388.90067,7185.20032,3
2021
640.100433.20067,7206.90032,3
2022
657.000452.50068,9204.50031,1

Der Unterschied zwischen ABL und NBL bei den zu versteuernden Gewinnen hält sich auch mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung hartnäckig, siehe auch die nächste Tabelle. Es würde zu weit führen, an dieser Stelle Ursachenforschung zu betreiben, aber es wäre aus unserer Sicht hilfreich, wenn die Standesorganisationen eine Bestandsaufnahme erarbeiten könnten, was in den letzten 30 Jahren gleich geblieben ist und was sich verändert hat, um die fortbestehenden Unterschiede zu erklären und langfristig zu verkleinern.

NBL (KZBV, 5.11)
Jahr
Umsatz
Kosten
Kosten in % vom Umsatz
Gewinn in Euro
Gewinn in % vom Umsatz
2018
408.200267.00065,4141.20034,6
2019
432.100282.70065,4149.40034,6
2020
434.800286.60065,9148.20034,1
2021
486.200315.50064,9170.70035,1
2022
503.800
335.500
66,6
168.300
33,4

Während in den NBL die Kosten, gemessen als prozentualer Anteil des Praxisumsatzes, bis auf 2 Prozent an das Kostenniveau der ABL „aufgeholt“ haben, sind die Gewinne in Euro (siehe vorletzte Spalte) noch immer rund 20 Prozent geringer als in den ABL.

Kostenstruktur, je Inhaber

Deutschland (KZBV, 5.3)*
Jahr
Personal
Fremdlabor
Mat/Lab
Raumkosten
Zinsen
Abschreibungen
Sonstige
2018
39,924,98,86,30,95,513,7
2019
40,725,08,76,00,85,413,4
2020
40,424,09,26,30,75,713,7
2021
40,824,69,05,80,65,713,5
2022
42,524,18,55,80,55,213,4

Weiterhin steigen die Personalkosten zulasten der anderen Kostenblöcke in ganz Deutschland allmählich an. Seit 2010 steigen in den NBL die Angestelltengehälter schneller als in den ABL. Dadurch schließt sich für das Personal allmählich die Einkommenslücke zu den Beschäftigten der Zahnarztpraxen in den ABL. Besonders auffällig ist diese Entwicklung in den durch hohe Inflationsraten geprägten Jahren 2021 bis 2023 gewesen (siehe KZBV, Tab. 5.41). Alle anderen Kostenblöcke bleiben in etwa konstant. Diese Aussage gilt auch bei der Betrachtung der Werte getrennt nach ABL und NBL.

ABL (KZBV, 5.7)*
Jahr
Personal
Fremdlabor
Mat/Lab
Raumkosten
Zinsen
Abschreibungen
Sonstige
2018
40,224,49,06,30,95,513,7
2019
41,124,68,86,00,85,313,4
2020
40,723,79,36,30,75,713,6
2021
41,324,19,05,80,65,713,5
2022
42,923,68,65,90,55,213,3

In den ABL werden geringere Fremdlaborkosten ausgewiesen als in den NBL, was vor allem damit zusammenhängen dürfte, dass in den NBL weniger Praxen über ein Praxislabor verfügen als in den ABL.

NBL (KZBV, 5.11)*
Jahr
Personal
Fremdlabor
Mat/Lab
Raumkosten
Zinsen
Abschreibungen
Sonstige
2018
37,428,18,15,80,75,514,4
2019
38,027,88,15,60,65,714,2
2020
38,626,48,55,90,56,114,0
2021
38,028,28,25,40,55,813,9
2022
40,127,27,95,50,45,313,6

Struktur der Zahnärzteschaft

Einige Daten aus der umfangreichen Darstellung der BZÄK:

  • Die Zahl der Kollegen ist seit zehn Jahren fast konstant (S. 54).
  • Die Zahl der Kolleginnen ist in den letzten zehn Jahren um etwa 20 Prozent gestiegen (S. 55).
  • Die Zahl der zahnärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen ist seit zehn Jahren insgesamt weitgehend konstant. Die Zahl der zahnärztlich tätigen Kolleginnen nimmt dabei um etwa 15 Prozent deutlich zu, die der Kollegen um etwa 10 Prozent ab. Aus den Zahlen geht nicht hervor, ob das gesamte Leistungsangebot der Zahnärzteschaft sich dadurch erhöht oder verringert hat, weil keine Aussage über den Umfang der zahnärztlichen Tätigkeit getroffen werden kann (Frauen arbeiten mehr in Teilzeit als Männer) (S. 56, 57).
  • In den NBL ist der Frauenanteil der Kollegenschaft mit knapp 60 Prozent signifikant höher als in den ABL mit knapp 50 Prozent.
  • Das Durchschnittsalter der zahnärztlich tätigen Zahnärzte ist mit derzeit 51,5 Jahren deutlich höher (und steigt seit zehn Jahren langsam an) als das der Zahnärztinnen mit 45,1 Jahren (das langsam sinkt) (S. 58, 59). Je jünger die Altersgruppe, desto höher der Frauenanteil (rund zwei Drittel bei den Berufsanfängern) (S. 65).
  • Die Zahl der niedergelassenen Kieferorthopäden und Kieferorthopädinnen ist weitestgehend konstant (S. 67).

Ausbildungssituation

Der Blick auf einzelne Ausbildungsjahre ist nur bedingt hilfreich, weil seit 2015 die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge bis auf das Jahr 2020 (Corona) immer zwischen 12.000 und 13.000 gelegen hat. Interessant ist hierbei, dass die Zahl der männlichen Azubis jedes Jahr angestiegen ist und sich in diesem Zeitraum mehr als verdreifacht hat: Es kann sich also durchaus lohnen, nicht nur nach potenziellen weiblichen ZFA Ausschau zu halten. Jeweils etwa 40 Prozent aller Ausbildungsverträge werden mit Hauptschul- und Realschulabsolventen geschlossen, etwa 12 Prozent mit Abiturienten. Ohne Hauptschulabschluss haben etwa 3 Prozent einen Ausbildungsvertrag erhalten, die restlichen 5 Prozent entfallen auf ausländische Schulabschlüsse. Der Anteil der Ausbildungsverträge, bei denen die Azubis höchstens einen Hauptschulabschluss vorweisen können, ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Daher ist die Annahme realistisch, dass in der Gesamtbetrachtung die schulische Vorbildung der Azubis sich kontinuierlich verschlechtert hat. (BZÄK, S. 100 ff.)

Arbeitszeiten je Inhaber

Hier haben sich mittlerweile die Durchschnittswerte von ABL und NBL weitgehend angeglichen: Die reine Behandlungszeit 2022 beträgt in den ABL 32,5 und in den NBL 32,0 Stunden pro Woche. Die Gesamtarbeitszeit (also inklusive Praxisverwaltung, Fortbildung usw.) beläuft sich auf 44,2 (ABL) bzw. 43,2 (NBL) Stunden. Diese Zahlen unterscheiden sich nur geringfügig von den vor der Corona-Pandemie verzeichneten Werten. (KZV, Tabelle 5.29)

Praxisausstattung

Die Zahl der Praxen mit eigenem Praxislabor nimmt allmählich zu. Auffällig ist, dass in der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes (DeStatis 52571-10) deutlich andere Zahlen für Praxislabore ausgewiesen werden als in der KZBV-Veröffentlichung (KZV 5.33):

  • Laut DeStatis hatten 40,8 Prozent der Praxen bzw. 44,0 Prozent der Praxiseigentümer ein Praxislabor,
  • die KZBV hingegen spricht von 42,4 Prozent Praxen mit Eigenlabor (aber ohne angestellte Zahntechniker) und von 15,4 Prozent Praxen, die ein Praxislabor mit Zahntechnikern betreiben. 57,8 Prozent aller Praxen verfügen folglich über ein Praxislabor.

Die Zunahme der Zahnarztpraxen mit Praxislabor dürfte neben betriebswirtschaftlichen Überlegungen (z. B. Liquiditätsabfluss durch Zahlungen an gewerbliche Fremdlabore, zusätzliche Gewinne durch die Leistungserstellung des Praxislabors) damit zusammenhängen, dass sowohl die Durchschnittsgröße der Praxen, gemessen in Quadratmeter pro Praxis, als auch die durchschnittliche Anzahl der Behandlungseinheiten pro Praxis allmählich zunimmt: Insbesondere für größere Praxen ist ein eigenes Praxislabor lukrativ, auch wenn es einen höheren Verwaltungsaufwand erfordert.

Kosten der Existenzgründung 2022

Die neueste Existenzgründungsanalyse für Zahnärztinnen und Zahnärzte der Deutschen Apotheker- und Ärztebank wurde im November 2023 veröffentlicht und stellt die Daten des Jahres 2022 dar (Details bei der apoBank unter Shortlink iww.de/s12408). Infolge der Preissteigerungsraten hat sich der Schritt in die Selbstständigkeit deutlich verteuert.

Anteil an allen Niederlassungen*
Übernahmepreis**
Investitionen inkl. Betriebsmittel je Inhaber**
Gesamtkosten der Niederlassung**
Neugründung EP
6 %0755.000755.000
Übernahme EP
62 %236.000210.000446.000
Neugründung BAG
4 %0425.000425.000
Übernahme BAG
13 %280.000168.000448.000
Einstieg/Beitritt BAG
14 %276.00075.000351.000

Bei solch hohen Kosten der Existenzgründung ist es nicht überraschend, dass der Anteil der Existenzgründungen in Form von Kooperationen (BAG, MVZ, Praxisgemeinschaft) seit 2018 von 26 Prozent auf 32 Prozent gestiegen ist. Dabei ist die Tendenz zur Niederlassung in Form einer Kooperation bei Männern (37 Prozent) deutlich stärker ausgeprägt als bei Frauen (28 Prozent). Dies ist insofern überraschend, als Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten als Männer und Kooperationen bessere Möglichkeiten für Teilzeitarbeit bieten als eine Einzelpraxis. Je niedriger das Niederlassungsalter ist, desto höher ist der Anteil der Kooperationen.

AUSGABE: ZP 2/2025, S. 3 · ID: 50290825

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